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   LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16   

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https://dejure.org/2016,72344
LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16 (https://dejure.org/2016,72344)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2016 - 20 S 18/16 (https://dejure.org/2016,72344)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2016 - 20 S 18/16 (https://dejure.org/2016,72344)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Karlsruhe weist im Schadensersatzprozess um restliche abgetretene Sachverständigenkosten die Berufung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung mit Urteil vom 31.8.2016 - 20 S 18/16 - zurück.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Denn nicht die Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solche, sondern allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand bildet einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15).

    Der Heranziehung der BVSK-Tabellen als Schätzgrundlage stehen auch nicht die Entscheidungen des BGH vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) und vom 26.04.2016 (NJW-Spezial 2016, 426) entgegen.

    In der Entscheidung vom 26.04.2016 (a.a.O.) führt der BGH aus, dass die Bestimmungen des Justizvergütungs- und entschädi-gungsgesetzes (JVEG) im Rahmen der Schätzung der erforderlichen Nebenkosten gemäß § 287 ZPO als Orientierungshilfe herangezogen werden können.

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Er braucht keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen zu betreiben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2014, 1947).

    Zwar kann (bei Vorliegen einer konkreten Preisvereinbarung) die Honorarumfrage eines Sachverständigenverbands allein nicht herangezogen werden, um das Honorar des Sachverständigen zu kürzen (vgl. BGH NJW 2014, 1947).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Die übliche Vergütung ist regelmäßig nicht auf einen festen Betrag oder Satz festgelegt, sondern bewegt sich innerhalb einer bestimmten Bandbreite (vgl. BGH NJW-RR 2007, 56).

    aaa) Der BGH (NJW-RR 2007, 56) hat die BVSK-Tabellen bei der Ermittlung der üblichen Vergütung nicht von vornherein als ungeeignete Schätzgrundlage angesehen.

  • KG, 30.04.2015 - 22 U 31/14

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Der aus abgetretem Recht klagende Sachverständige hat daher lediglich einen Anspruch in Höhe der üblichen Vergütung, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte möglicherweise deutlich überhöhte Gutachterkosten erkennen konnte (so im Ergegnis auch KG Berlin MDR 2015, 825; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016, 1 S 119/15, veröffentlicht bei Juris).

    Davon abgesehen kann ein Sachverständigenhonorar, das sich - wie hier - im Bereich des BVSK-Korridors befindet, als branchenüblich angesehen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15; KG Berlin MDR 2015, 825).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Der Heranziehung der BVSK-Tabellen als Schätzgrundlage stehen auch nicht die Entscheidungen des BGH vom 22.07.2014 (NJW 2014, 3151) und vom 26.04.2016 (NJW-Spezial 2016, 426) entgegen.
  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    Der aus abgetretem Recht klagende Sachverständige hat daher lediglich einen Anspruch in Höhe der üblichen Vergütung, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte möglicherweise deutlich überhöhte Gutachterkosten erkennen konnte (so im Ergegnis auch KG Berlin MDR 2015, 825; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016, 1 S 119/15, veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    aa)    In den sog. "Ölspurfällen" gewährte der VI. Zivilsenat des BGH der Geschädigten nur die übliche Vergütung, war also der Auffassung, dass die unmittelbar nur das Verhältnis zum Werkunternehmer betreffende Vorschrift des § 632 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger durchschlägt (vgl. BGH Zfs 2015, 325; BGH DAR 2014, 81; BGH Zfs 2014, 73).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    aa)    In den sog. "Ölspurfällen" gewährte der VI. Zivilsenat des BGH der Geschädigten nur die übliche Vergütung, war also der Auffassung, dass die unmittelbar nur das Verhältnis zum Werkunternehmer betreffende Vorschrift des § 632 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger durchschlägt (vgl. BGH Zfs 2015, 325; BGH DAR 2014, 81; BGH Zfs 2014, 73).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2016 - 20 S 18/16
    aa)    In den sog. "Ölspurfällen" gewährte der VI. Zivilsenat des BGH der Geschädigten nur die übliche Vergütung, war also der Auffassung, dass die unmittelbar nur das Verhältnis zum Werkunternehmer betreffende Vorschrift des § 632 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger durchschlägt (vgl. BGH Zfs 2015, 325; BGH DAR 2014, 81; BGH Zfs 2014, 73).
  • AG Karlsruhe, 12.02.2018 - 6 C 3621/16
    Das Grundhonorar steht mit 35 EUR/netto im Streit, ist jedoch voll anzusetzen: Unter intensiver Auseinandersetzung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung gelangen verschiedene Berufungskammern des Landgerichts Karlsruhe zu dem Schluss, dass die Preise für das Grundhonorar gemäß BVSK-Honorarbefragungstabelle in der höchsten Stufe des "Korridors" nicht zu beanstanden sind, jedenfalls wenn die neuere Tabelle 2015 angewandt wird (vgl. LG Karlsruhe, Urteile vom 03.08.2016, Az. 20 S 18/16; und vom 07.12.2016, Az. 19 S 8/16).
  • AG Bruchsal, 26.10.2017 - 3 C 509/16
    Für die Bestimmung des branchenüblichen Honorars legt das Gericht der Rechtsprechung des LG Karlsruhe folgend die BVSK-Honorarbefragungen zu Grunde (siehe LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2016, Az. 20 S 18/16).
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