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   LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05   

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LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05 (https://dejure.org/2006,60956)
LG Kassel, Entscheidung vom 20.03.2006 - 3 T 824/05 (https://dejure.org/2006,60956)
LG Kassel, Entscheidung vom 20. März 2006 - 3 T 824/05 (https://dejure.org/2006,60956)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 640 L 8/99
  • LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Berücksichtigt man deshalb weiter, dass nicht schon jeder Reparaturaufwand als Abweichung vom Normalfall der Zwangsverwaltung angesehen werden kann, weil sich eine solche Verwaltung typischerweise auf Gebäude in einem durchschnittlichen Erhaltungszustand bezieht, der auch gelegentliche Reparaturen in üblichen Umfang erfordert (vgl. BGH Rpfleger 2002, 632 (635) [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ), kommt eine Erhöhung auf dieser Grundlage nicht in Betracht.

    Der gelegentliche Mieterwechsel gehört zu dem normalen Aufwand jeder längeren Verwaltung von Wohnungen und Geschäftsräume, weshalb er keine Anpassung rechtfertigt (vgl. BGH Rpfleger 2004, 577 (579); BGH Rpfleger 2002, 632 (635) [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ).

    Soweit daneben eine große Zahl von zu verwaltenden Wohnungen als vergütungserhöhender Umstand genannt wird (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO. § 18 ZwVwV Rdnr. 30), ist dem zumindest für den vorliegenden Fall nicht zu folgen; denn die größere Anzahl der beschlagnahmten Wohnungseinheiten vermag einen Zuschlag zum Regelsatz für sich allein schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil sie korrespondierend auch zu einer Erhöhung der Gesamtmiete als Grundlage der Regelvergütung nach § 18 I ZwVwV führt (vgl. BGH Rpfleger 2002, 632 (635) [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    In diesem Zusammenhang bedarf keiner abschließenden Klärung, ob die Herausgabepflicht, die einem Zwangsverwalter nach Aufhebung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme obliegt, in jeder Hinsicht derjenigen eines Beauftragten (vgl. dazu BGH NJW 1990, 510 [BGH 30.11.1989 - III ZR 112/88] ) gleichgestellt werden kann; denn entgegen der Einschätzung des Beschwerdeführers trifft ihn jedenfalls eine derartige Verpflichtung in Bezug auf solche Unterlagen, die für eine weitere Bewirtschaftung des ursprünglich beschlagnahmten Anwesens erforderlich sind.
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03

    Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Falle einer Zwangsverwaltung

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Hat sich der Zwangsverwalter gemäß §§ 25, 27 II ZwVerwVO bzw. § 17 III ZwVwV für die Auslagenerstattung nach Maßgabe des Anwaltsgebührenrechts entschieden, kann er nicht zugleich für die damit gebührenrechtlich durch Anrechnung nach § 118 BRAGO abgegoltene Geschäftstätigkeit eine weitere Missverhältnisvergütung gemäß § 25 ZwVerwVO oder § 18 II ZwVwV beanspruchen (vgl. BGH Rpfleger 2005, 152 (153) [BGH 05.11.2004 - IXa ZB 202/03] ).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Zugleich obliegt ihm im Innenverhältnis die Pflicht, das beschlagnahmte Anwesen einschließlich der zugehörenden und für die weitere Bewirtschaftung erforderlichen Unterlagen unverzüglich an den Eigentümer herauszugeben (vgl. BGH NJW 1978, 1529 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO. § 12 ZwVwV Rdnr. 9; Stöber, ZVG, 18. Auflage § 161 Anm. 5.1) sowie bereits eingeleitete Verwaltungsmaßnahmen bei Bedarf abzuwickeln und gegenüber den sonst Verfahrensbeteiligten abzurechnen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1419 (1420) [BGH 08.05.2003 - IX ZR 385/00] ).
  • LG Bochum, 24.10.1994 - 7 T 599/94
    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Wohl können solche Schwierigkeiten grundsätzlich vergütungserhöhend wirken (vgl. LG Bochum Rpfleger 1995, 374; LG Hannover Rpfleger 1991, 121 (122)), hier ist jedoch zu beachten, dass der Beschwerdeführer bereits durch Beschluss vom 03.03.1999 mit der Zwangsverwaltung betraut wurde.
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    b) Entsprechendes gilt, soweit die die Mieterin der Wohnung Nr. 37 im Verlauf eines Räumungsprozesses zur Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Monate Januar und Februar 2004 in Höhe von (EUR 275, 00 x 2) EUR 550, 00 verurteilt wurde; zwar kann diese Nutzungsentschädigung nach Maßgabe von § 546a BGB in rechtlicher Hinsicht dem vertraglichen Mietzins nicht unmittelbar gleichgestellt werden, in wirtschaftlicher Hinsicht tritt sie aber weit gehend an seine Stelle (vgl. BGH NJW 1984, 1527 (1528) [BGH 15.02.1984 - VIII ZR 213/82] unter 2.a)).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00

    Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Der auf sie gerichtete Anspruch wird deshalb von der Beschlagnahme erfasst und ist von dem Verwalter nach § 7 I ZwVerwVO geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1308 [BGH 23.07.2003 - XII ZR 16/00] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 3. Auflage, § 7 ZwVwV Rdnr. 16).
  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00

    Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Zugleich obliegt ihm im Innenverhältnis die Pflicht, das beschlagnahmte Anwesen einschließlich der zugehörenden und für die weitere Bewirtschaftung erforderlichen Unterlagen unverzüglich an den Eigentümer herauszugeben (vgl. BGH NJW 1978, 1529 [BGH 07.04.1978 - V ZR 154/75] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO. § 12 ZwVwV Rdnr. 9; Stöber, ZVG, 18. Auflage § 161 Anm. 5.1) sowie bereits eingeleitete Verwaltungsmaßnahmen bei Bedarf abzuwickeln und gegenüber den sonst Verfahrensbeteiligten abzurechnen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1419 (1420) [BGH 08.05.2003 - IX ZR 385/00] ).
  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Es darf indes nicht ernsthaft angenommen werden, dem Zwangsverwalter stehe eine erhöhte Vergütung deshalb zu, weil es wegen eigener Schlechtleistung zu erheblichem Mehraufwand gekommen ist; denn es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Zwangsverwalters, die Nebenkostenabrechnungen ordnungsgemäß und zeitnah zu erstellen (vgl. BGH Rpfleger 2003, 456 [BGH 26.03.2003 - VIII ZR 333/02] ).
  • BGH, 10.04.2003 - IX ZR 106/02

    Berücksichtigung von Ausgaben der Zwangsverwaltung bei der Versteigerung von

    Auszug aus LG Kassel, 20.03.2006 - 3 T 824/05
    Reichen die Einnahmen aus der Masse nicht aus, und hat es der Verwalter verabsäumt, rechtzeitig einen ausreichenden Vorschuss der Gläubiger zu beantragen (vgl. § 161 III ZVG ), kann der Verwalter nach Beendigung des Verfahrens gegen den betreibenden Gläubiger einen gesonderten Titel erwirken (vgl. BGH WM 2003, 1098, 1099 [BGH 10.04.2003 - IX ZR 106/02] ; Stöber, aaO. § 153 Anm. 6.6).
  • LG Krefeld, 09.05.1990 - 6 T 93/90
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 30/03

    Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters

  • LG Göttingen, 04.12.1995 - 6 T 233/95
  • LG Kassel, 21.07.2004 - 3 T 381/04

    Anordnung der Zwangsverwaltung bezüglich des Teileigentums an einem Grundstück;

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