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LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 649 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 25 U 78/06
- BGH, 14.01.2010 - VII ZR 91/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Architektenhaftung - Bauüberwachung - Kontrolle der Außenisolierung - konkludente …
Auszug aus LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
Selbst wenn man, entsprechend der Rechtsansicht des Klägers, die in der notariellen Urkunde enthaltene Erklärung, wonach die Beklagten nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen von der im Art. 1124 des Código Civil eingeräumten Möglichkeit der Vertragsauflösung Gebrauch machen würden, nur als Ankündigung einer künftigen, noch gesondert auszusprechenden Kündigungserklärung ansehen sollte, so wäre diese jedenfalls konkludent dadurch ausgesprochen worden, dass die Beklagten nach Fristablauf dazu übergegangen sind, das Haus in Eigenregie fertig zu stellen (vgl. BGH, WM 1972, 1025 [1026]; OLG Düsseldorf, Baurecht 2002, 336 [338]). - BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98
Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht …
Auszug aus LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
35 Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kommt ein Vergütungsanspruch aus § 631 I BGB ohnehin nicht mehr in Betracht, da die Beklagten den Werkvertrag vorzeitig, d. h. vor vollständiger Erfüllung, gekündigt haben, so dass der Kläger für die erbrachten Leistungen nicht ohne weiteres die vertraglich vorgesehene Vergütung verlangen kann, vielmehr eine Abrechnung nach folgenden Schritten und Maßstäben hätte erfolgen müssen (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. München 2005, Rdnr. 1206 ff., 1314 ff.): Der Kläger hätte die erbrachten Leistungen feststellen und von dem nicht erbrachten Teil abgrenzen müssen (vgl. BGH, BauR 1999, 632 [633 f.]). - BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
Auszug aus LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
Für den Fall der Vorenthaltung des Gebrauchsrechts an einer Ferienwohnung hat der BGH entschieden, dass die Gebrauchsmöglichkeit einen selbständigen Vermögenswert darstellt, so dass die Beeinträchtigung des Gebrauchsrechts einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründet (BGHZ 101, 325 [334]).
- LG Itzehoe, 25.03.2013 - 11 S 88/12
Nutzungsausfallentschädigung: Anspruch bei fehlender Verfügbarkeit einer …
Auch die von den Klägern zitierte Entscheidung des LG Kassel vom 24.03.2006 (8 O 93/03 Tz. 39, zit. nach Juris) kann zu keinem anderen Ergebnis führen. - OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 25 U 78/06
Bauvertrag über ein Ferienhaus in Spanien: Werklohnanspruch bei nicht vollständig …
das Urteil des Landgerichts Kassel vom 24.3.2006 - 8 O 93/03 - insoweit abzuändern,.