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   LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10   

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LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10 (https://dejure.org/2010,27896)
LG Kassel, Entscheidung vom 27.08.2010 - 3 T 345/10 (https://dejure.org/2010,27896)
LG Kassel, Entscheidung vom 27. August 2010 - 3 T 345/10 (https://dejure.org/2010,27896)
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  • LG Cottbus, 23.10.2002 - 7 T 417/02
    Auszug aus LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10
    17 Der teilweise vertretenen Meinung, dass der Ersteher infolge Nichtzahlung des Bargebotes bis zum Verteilungstermin gemäß den §§ 288, 286 BGB in Schuldnerverzug gerät und sich dies in einer Erhöhung des Zinssatzes auch im Übertragungsbeschluss gemäß § 118 I ZVG niederschlagen müsse (vgl. LG Hannover RPfleger 2005, 324; LG Cottbus RPfleger 2003, 256; LG Berlin RPfleger 2001, 192; LG Kempten RPfleger 2001, 192), kann nicht gefolgt werden.
  • LG Kempten, 21.08.2000 - 4 T 1648/00
    Auszug aus LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10
    17 Der teilweise vertretenen Meinung, dass der Ersteher infolge Nichtzahlung des Bargebotes bis zum Verteilungstermin gemäß den §§ 288, 286 BGB in Schuldnerverzug gerät und sich dies in einer Erhöhung des Zinssatzes auch im Übertragungsbeschluss gemäß § 118 I ZVG niederschlagen müsse (vgl. LG Hannover RPfleger 2005, 324; LG Cottbus RPfleger 2003, 256; LG Berlin RPfleger 2001, 192; LG Kempten RPfleger 2001, 192), kann nicht gefolgt werden.
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10
    Die Durchführung der dem Staat als Inhaber des Zwangsmonopols obliegenden Zwangsvollstreckung durch seine Organe ist gegenüber den Verfahrensbeteiligten hoheitliche Tätigkeit (BGHZ 146, 17; Zöller, ZPO, 28. Auflage, vor § 704 Rn. 1).
  • LG Hannover, 11.01.2005 - 13 T 84/04

    Zahlungspflichten nach Ersteigerung eines Grundstücks i.R.e.

    Auszug aus LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10
    17 Der teilweise vertretenen Meinung, dass der Ersteher infolge Nichtzahlung des Bargebotes bis zum Verteilungstermin gemäß den §§ 288, 286 BGB in Schuldnerverzug gerät und sich dies in einer Erhöhung des Zinssatzes auch im Übertragungsbeschluss gemäß § 118 I ZVG niederschlagen müsse (vgl. LG Hannover RPfleger 2005, 324; LG Cottbus RPfleger 2003, 256; LG Berlin RPfleger 2001, 192; LG Kempten RPfleger 2001, 192), kann nicht gefolgt werden.
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