Rechtsprechung
LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 14; GBO § 29
Zur Form der Notarermächtigung zur Änderung der Eintragungsbewilligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde
Auszug aus LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83
In seinem Beschluß vom 9.7.1980 ( DNotZ 1981, 118 ) hat er nun aber wie folgt entschieden: Hat ein Notar von ihm selbst beurkundete oder beglaubigte grundbuchrechtliche Erklärungen aufgrund ausdrücklicher Vollmacht im Namen eines Beteiligten nachträglich berichtigt, ergänzt oder grundbuchrechtlichen Erfordernissen inhaltlich angepaßt, so ist diese Eigenurkunde, wenn sie vom Notar unterzeichnet und gesiegelt ist, eine öffentliche Urkunde und genügt dem Formerfordernis des § 29 GBO . - BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78
Form der Rücknahmeerklärung eines Notars
Auszug aus LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83
In BGHZ 71, 349 /3521= DNotZ 1978, 696] hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob vom Notar unterzeichnete und vom ihm gesiegelte Verfahrenserklärungen eine öffentliche Urkunde darstellen, noch offengelassen.