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   LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10   

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https://dejure.org/2010,68382
LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10 (https://dejure.org/2010,68382)
LG Kempten, Entscheidung vom 09.11.2010 - 52 S 1327/10 (https://dejure.org/2010,68382)
LG Kempten, Entscheidung vom 09. November 2010 - 52 S 1327/10 (https://dejure.org/2010,68382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten, Geeignetheit des Schwacke-Mietpreisspiegels 2009 bzw. des Marktpreisspiegels Mietwagen 2009 des Fraunhofer Instituts zur Schätzung des ersatzfähigen Normaltarifs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Dass danach in der Regel ein höherer Mietwagenpreis als der Normaltarif zur Schadensbeseitigung im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich ist, ist grundsätzlich anerkannt (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199 ff.).

    Die Kammer veranschlagt diesen Aufschlag mit 20% (vgl. ebenso OLG Köln, NZV 2007, 199 ff.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Zwar darf die Schadenshöhe nicht auf Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden, und wesentliche, die Entscheidung bedingte Tatsachen dürfen nicht außer Acht bleiben (BGH NJW 2008, 1519).

    Es ist allerdings nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen, sondern Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Einzelfall bezogen sind (BGH NJW 2008, 1519).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Auch wenn die objektive Erforderlichkeit des vom Kläger geltend gemachten höheren Tarifs nach den obigen Darstellungen nicht vorliegt, wäre dieser dennoch zu erstatten, wenn dem Geschädigte unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH VersR 05, 850; VersR 05, 569).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Sofern der Geschädigte weitere Aufschläge wegen konkret unfallbedingter Mehrleistungen geltend macht, hat er zu beweisen, dass diese objektiv zur Wiederherstellung im Sinne von § 249 BGB erforderlich waren (BGH NJW 05, 135; NJW 06, 1506).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Sofern der Geschädigte weitere Aufschläge wegen konkret unfallbedingter Mehrleistungen geltend macht, hat er zu beweisen, dass diese objektiv zur Wiederherstellung im Sinne von § 249 BGB erforderlich waren (BGH NJW 05, 135; NJW 06, 1506).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Insoweit besteht ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für Kosten einer Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst zu haften (vgl. BGH v. 15.2.2005, Az. VI ZR 74/04; OLG Köln vom 23.2.2010, Az. 9 U 141/09).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09

    Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Insoweit besteht ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für Kosten einer Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst zu haften (vgl. BGH v. 15.2.2005, Az. VI ZR 74/04; OLG Köln vom 23.2.2010, Az. 9 U 141/09).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Allerdings sind die ersparten Eigenkosten dann nicht anzusetzen, wenn der Geschädigte ein eine Klasse tieferes Fahrzeug angemietet hat (vgl. OLG Hamm DAR 99, 361; OLG Stuttgart 3 U 30/09).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    Auch wenn die objektive Erforderlichkeit des vom Kläger geltend gemachten höheren Tarifs nach den obigen Darstellungen nicht vorliegt, wäre dieser dennoch zu erstatten, wenn dem Geschädigte unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH VersR 05, 850; VersR 05, 569).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Kempten, 09.11.2010 - 52 S 1327/10
    36 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung besteht eine Erkundigungspflicht hinsichtlich Angebot und Anbietern auch gerade dann, wenn der Vermieter dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat (BGH VersR 06, 1273).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • OLG Hamm, 07.09.2007 - 20 U 54/07

    Hausratversicherung bei Wohnungswechsel

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