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   LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07   

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https://dejure.org/2008,23658
LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07 (https://dejure.org/2008,23658)
LG Kempten, Entscheidung vom 28.05.2008 - 5 S 1837/07 (https://dejure.org/2008,23658)
LG Kempten, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 5 S 1837/07 (https://dejure.org/2008,23658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mietwagenkostenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schadensschätzung unter Hinzuziehung von Internetangeboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Schwacke-Mietpreisspiegel und das Internet - unvereinbar?

  • beck.de (Auszüge)

    Der Schwacke-Mietpreisspiegel und das Internet - unvereinbar?

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Mietwagenkostenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schadensschätzung unter Hinzuziehung von Internetangeboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 183
  • NZV 2009, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Beweispflichtig für die Berechtigung eines erhöhten Tarifs bzw. für die Nichterreichbarkeit eines günstigeren Normaltarifs ist jeweils der Kläger als Geschädigter (BGH vom 19.04.2005, NJW 2005, 1933 = DAR 2005, 438; bestätigt in BGH vom 11.03.2008, Az. VI ZR 164/07).

    In seiner Entscheidung vom 11.03.2008, Az. VI ZR 164/07 hat der BGH in dem konkret zu entscheidenden Einzelfall auch den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 als geeigneten Maßstab zur Ermittlung des marktüblichen Normalpreises angesehen.

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Beweispflichtig für die Berechtigung eines erhöhten Tarifs bzw. für die Nichterreichbarkeit eines günstigeren Normaltarifs ist jeweils der Kläger als Geschädigter (BGH vom 19.04.2005, NJW 2005, 1933 = DAR 2005, 438; bestätigt in BGH vom 11.03.2008, Az. VI ZR 164/07).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Der BGH betont, dass der Tatrichter bei der Schadensberechnung im Bereich der Feststellung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen der Schätzung des Schadensbetrages nach § 287 ZPO besonders freigestellt ist (z.B. BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Der BGH betont, dass der Tatrichter bei der Schadensberechnung im Bereich der Feststellung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen der Schätzung des Schadensbetrages nach § 287 ZPO besonders freigestellt ist (z.B. BGH, NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Zwar hat der BGH bereits dazu Stellung bezogen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auf Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels ermitteln kann (vgl. BGH, NJW 2007, 1449; BGH, NJW 2007, 2758).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Kempten, 28.05.2008 - 5 S 1837/07
    Zwar hat der BGH bereits dazu Stellung bezogen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den Normaltarif auf Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels ermitteln kann (vgl. BGH, NJW 2007, 1449; BGH, NJW 2007, 2758).
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