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   LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07   

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https://dejure.org/2008,23487
LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07 (https://dejure.org/2008,23487)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.04.2008 - 10 S 65/07 (https://dejure.org/2008,23487)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. April 2008 - 10 S 65/07 (https://dejure.org/2008,23487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - 130 % Prozentgrenze und 6 Monatsfrist

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Sofortiger Schadensersatzanspruch auf Reparaturkostenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    130-Prozent-Grenze - Dauerbrenner: 130 Prozent - sechs Monate

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 110 C 92/07
  • LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    Der BGH beschreibt dieses Interesse damit, dass der Eigentümer eines Kfz um dessen besondere Umstände weiß, etwa wie das Fahrzeug ein- und weitergefahren, gewartet und sonst behandelt worden ist, ob und welche Mängel dabei aufgetreten und auf welche Weise sie behoben worden sind (BGH, Urt. v. 27. November 2007, Az. VI ZR 56/07, Juris Rn. 6).

    An anderer Stelle spricht der BGH sogar ausdrücklich davon, das Integritätsinteresse sei mangels Ablauf der Sechsmonatsfrist nicht "nachgewiesen" (BGH, Urt. v. 27. November 2007, Az. VI ZR 56/07, Juris Rn. 9).

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    Sein für den Zuschlag von bis zu 30 % ausschlaggebendes Integritätsinteresse bringe der Geschädigte im Regelfall dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum nutzt (BGH, Urt. v. 13. November 2007, Az. VI ZR 89/07, Juris Rn. 9).

    Der Geschädigte bringe sein Integritätsinteresse im Regelfall dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum nutzt (BGH, Urt. v. 13. November 2007, Az. VI ZR 89/07, Juris Rn. 9).

  • LG Ulm, 02.04.2008 - 1 S 161/07
    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    Seiner Rechtsprechung lässt sich das Ergebnis aber entnehmen (so auch Elsner , JurisPR-VerkR 1/2007 Anm. 6 Buchst. C): Der Anspruch entsteht spätestens mit der Reparatur und ist auch sofort fällig, er lässt sich aber erst mit Ablauf der Sechsmonatsfrist nachweisen - weil erst dann das Integritätsinteresse belegt ist - und damit im Ergebnis auch erst dann realisieren (wie hier LG Kiel, Beschl. v. 5. Februar 2008, Az. 1 S 161/07).
  • OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07

    Anforderungen an den Nachweis des Integritätsinteresses nach Reparatur eines

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    Die gegenteilige Entscheidung des OLG Celle (Beschl. v. 22. Januar 2008, Az. 5 W 102/07) verkennt, dass sich alleine dem Umstand der Durchführung der Reparatur nicht entnehmen lässt, zu welchem Zwecke sie erfolgt, insbesondere nicht, ob sie nicht lediglich zum Zwecke der besseren Veräußerung (dann unstreitig kein beachtenswertes Integritätsinteresse) erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08

    Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    c) Entgegen der Auffassung der Berufungsführerin folgt daraus aber nicht, dass der Anspruch auf den Differenzbetrag erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist fällig würde oder gar erst entstehen würde (so auch Schneider , JurisPR-VerkR 2/2008 Anm. 2 Buchst. D, ausdrücklich für die von der Berufungsführerin zitierte Entscheidung; anders demgegenüber - ohne Begründung - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 2008, Az. I-1 W 6/08).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07
    Er begründet dies damit, dass "der Restwert, wenn und solange der Geschädigte ihn nicht realisiert", lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten darstelle, der sich in der Schadensbilanz nicht niederschlagen dürfe (BGH, Urt. v. 23.05.2006, VI ZR 192/05, Juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08

    Fälligkeit des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung inklusive

    Unter Zugrundelegung dessen ist der klägerische Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten inclusive der Integritätsspitze bereits mit Durchführung und Bezahlung der Reparatur fällig geworden (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03.04.2008, 10 S 65/07; LG Bonn, Urteil vom 07.11.2007, 1 O 214/07, Elsner, jurisPR-VerkR1/2007 Anm. 6).
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