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   LG Kiel, 03.12.1998 - 10 S 68/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9473
LG Kiel, 03.12.1998 - 10 S 68/98 (https://dejure.org/1998,9473)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.12.1998 - 10 S 68/98 (https://dejure.org/1998,9473)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 10 S 68/98 (https://dejure.org/1998,9473)
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Goldinlays statt Amalgam

§ 823 BGB, Reichweite der Aufklärungspflicht bei Nicht-Angabe von Allergien durch den Patienten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Unverträglichkeit gegen Goldinlays -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 383 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Notwendigkeit von Inlays

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Auszug aus LG Kiel, 03.12.1998 - 10 S 68/98
    Aber auch wenig wahrscheinliche Risiken müssen mit dem Patienten besprochen werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - für den Eingriff aus medizinischer Sicht keine Dringlichkeit oder überhaupt keine zwingende Indikation besteht (BGH NJW 1984, 1395, 1396).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus LG Kiel, 03.12.1998 - 10 S 68/98
    In diesem Rahmen ist der Patient auch über seine nicht ganz außer Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken zu unterrichten (BGH NJW 1984, 1397, 1398), d.h., der Arzt muß auch auf typische, wenn auch seltene, Risiken hinweisen, um dem Patienten die Entscheidung darüber zu überlassen, ob er etwaige Gefahren für seine Gesundheit auf sich nehmen will (BGH VersR 1993, 228, 229).
  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91

    Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang -

    Auszug aus LG Kiel, 03.12.1998 - 10 S 68/98
    In diesem Rahmen ist der Patient auch über seine nicht ganz außer Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken zu unterrichten (BGH NJW 1984, 1397, 1398), d.h., der Arzt muß auch auf typische, wenn auch seltene, Risiken hinweisen, um dem Patienten die Entscheidung darüber zu überlassen, ob er etwaige Gefahren für seine Gesundheit auf sich nehmen will (BGH VersR 1993, 228, 229).
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