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   LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02   

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https://dejure.org/2003,28489
LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02 (https://dejure.org/2003,28489)
LG Kiel, Entscheidung vom 10.06.2003 - 5 O 22/02 (https://dejure.org/2003,28489)
LG Kiel, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 5 O 22/02 (https://dejure.org/2003,28489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von Aktien aufgrund einer Unfallverletzung; Spekulationsverlust als Schaden aus einem Verkehrsunfall; Mitverschulden durch Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Ersatzfähigkeit von Aktienkursverlusten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von Aktien aufgrund einer Unfallverletzung; Spekulationsverlust als Schaden aus einem Verkehrsunfall; Mitverschulden durch Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 100/51

    Krücke - § 823 BGB, Folgeschaden, Adäquanz

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02
    Hiernach besteht ein adäquater Ursachenzusammenhang, wenn die Verursachung adäquat ist, also nicht bloß zufällig durch ein vom Kfz-Betrieb unabhängiges, nach der Erfahrung sonst unschädliches Ereignis ausgelöst wird (BGH, NJW 1952, S. 1010).
  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der - fiktive - Gewinn aus Aktienspekulationen einen Vermögenswert darstellt und als solcher zu einem erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch führt (BGH, NJW 1983, S. 758; NJW 2002, S. 2553 f.).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02
    Eine Zurechnung des Kursverlustes zu der Betriebsgefahr wäre erst dann ausgeschlossen, wenn die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich wäre (vgl. BGH, DAR 1988, S. 159 ).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der - fiktive - Gewinn aus Aktienspekulationen einen Vermögenswert darstellt und als solcher zu einem erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch führt (BGH, NJW 1983, S. 758; NJW 2002, S. 2553 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 184/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02
    Für das Vorliegen der Unabwendbarkeit trägt grundsätzlich der Halter die Darlegungs- und Beweislast, weil es sich um die Ausnahme von der grundsätzlich angeordneten Haftung handelt, wobei zur äußersten Sorgfalt auch die Berücksichtigung aller Gefahrenmomente gehört (vgl. OLG Frankfurt am Main, Versicherungsrecht 1999, S. 771 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der

    Unter dem 21.10.2002 leitete die Klägerin beim Landgericht Krefeld ein selbständiges Beweisverfahren gegen die Beklagte zu 1 ein (Aktenzeichen 5 O 22/02).
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