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   LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02   

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https://dejure.org/2005,16542
LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02 (https://dejure.org/2005,16542)
LG Kiel, Entscheidung vom 15.07.2005 - 17 O 248/02 (https://dejure.org/2005,16542)
LG Kiel, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 17 O 248/02 (https://dejure.org/2005,16542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 666, 675; WpHG §§ 31, 37a
    Benachrichtigungspflicht des Vermögensverwalters bei mehr als 25 %igem Verlust einer risikoreichen Kapitalanlage

  • lawyers-poppe.de (Kurzinformation)

    Bank rechtskräftig zu hohem Schadensersatz verurteilt! - Pflicht einer vermögensverwaltenden Bank, den Kunden auf für ihn nicht erkennbare Verluste hinzuweisen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Bei Eintritt erheblicher Verluste ist danach eine Benachrichtigung des Kunden geboten (BGH, Urteil vom 29.03.1994, WM 1994, 834 ff. Rn. 20; Schäfer, WM 1995, 1009, 1011).

    Die Entscheidung des BGH vom 29.03.1994 (WM 1994, 834 ff.) steht dem nicht entgegen, obwohl der BGH dort eine Benachrichtigungspflicht bereits bei einem realisierten Verlust von rund 20 % angenommen hat.

  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Geschuldet war eine Aufklärung über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Funktionsweise von Börsentermingeschäften sowie über die Chancen und Risiken derartiger Geschäfte, wobei man zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung auf dem Börsenmark) und den speziellen Risiken (Kurs-, Zins-, Währungsrisiko) unterscheiden kann (BGH NJW 1992, 2433 ff. Rn. 20; WM 1992, 1995 ff. Rn. 13 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden beziehen, insoweit geht es um eine anlegergerechte Beratung, und andererseits auf das Anlageobjekt, die sogenannte anlage- oder objektgerechte Beratung (ausführlich BGH NJW 1993, 2433 ff. Rn 15 ff.; Balzer, Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermögensverwaltung, WM 2000, 441, 447 f.).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Die Erstattung von Kosten, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, richtet sich ausschließlich nach prozessualen Grundsätzen (BGH WM 1987, 247, 248; Zöller, 24. Auflage, Rn 11 vor § 91).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Dabei kann offen bleiben, ob ein separater Beratungsvertrag zwischen Herrn A und der Beklagten zustandegekommen ist, weil auch ohne einen solchen vorvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten bestanden, deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz - dann wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (dazu BGH NJW 1979, 1449, 1450) - führen würde.
  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Außerdem hat die in der Richtlinie des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel zur Konkretisierung der §§ 31 und 32 WpHG geregelte Pflicht zur Forderung von Sicherheiten für Börsentermingeschäfte nicht die Funktion, Anleger von risikoreichen, sie möglicherweise überfordernden Geschäften abzuhalten oder auch nur vor einem konkreten Risiko zu warnen (BGH NJW 2002, 62 ff. Rn. 24, 26).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 5/91

    Pflichtverletzung eines Kommissionärs; Schadensersatzumfang bei begangener

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Diese Verbesserungen sind zu berücksichtigen, weil nur ein endgültig im Vermögen des Geschädigten verbliebener Verlust zu ersetzen ist, nicht aber zwischenzeitliche Wertschwankungen (BGH Beschluss vom 19.12.1991, Az. III ZR 5/91 - zit. nach juris).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Von einer derartigen Kausalitätsvermutung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn es für den aufzuklärenden Gläubiger vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die geschuldete Aufklärung gibt und ein Entscheidungskonflikt somit ausscheidet (BGH NJW 1994, 512 ff. Rn. 24 ff.).
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2005 - 17 O 248/02
    Dies ist vielmehr ein Umstand, der bei der Würdigung der Zeugenaussage von Herrn A zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1980, 991 zur Inkassozession).
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