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   LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20   

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LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20 (https://dejure.org/2021,58679)
LG Kiel, Entscheidung vom 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20 (https://dejure.org/2021,58679)
LG Kiel, Entscheidung vom 16. September 2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20 (https://dejure.org/2021,58679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kn-online.de (Pressebericht, 16.09.2021)

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

  • mopo.de (Pressebericht, 16.09.2021)

    Misshandelt, gefesselt, ermordet: Urteil nach Doppelmord

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Dies gelte unabhängig von den in derartigen Fällen häufig nur geringen praktischen Auswirkungen der Anordnung und auch für Fälle der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung unter anderem nach § 66 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Die von ihm begangenen Taten müssen jedoch für den Hang symptomatisch sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Dabei hat er - wie die Sachverständige in zutreffender Wiedergabe des Ergebnisses der Hauptverhandlung ausgeführt hat - einen permanenten Reizhunger erkennen lassen, der in seinen Phantasien immer intensivere und zum Teil auch immer groteskere Ausmaße annahm, die er in der Folge dann sorgfältig geplant und drehbuchartig umzusetzen versuchte (vgl. insoweit auch BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Wenn sich insoweit belegen lässt, dass eine konkrete Chance zur Reduzierung der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit besteht, kann von der Verhängung der Maßregel abzusehen sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er die hilflose Lage des Opfers gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH, NStZ 2006, 502 f.) und die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers für die Ausführung seiner Tat instrumentalisiert (vgl. BGH, NStZ 2009, 570).

    Zwingend ist dies alles indes nicht (vgl. BGH, NStZ 2006, 502 f.; NStZ 2012, 270 f.; NStZ-RR 2017, 278 ff.).

  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass bloße Spurenbeseitigungsmaßnahmen zu Lasten eines Täters selbst dann nicht strafverschärfend verwertet und damit letztlich auch nicht als schulderhöhend gewertet werden dürfen, wenn diese von ihm "umsichtig" oder gar "kaltblütig" vorgenommen werden (vgl. BGH, NStZ 1985, 21; StV 1995, 131 f.; NStZ 2011, 512 f.).

    Das soll ungeachtet des Umstandes, dass im Hinblick auf die fortdauernde Ungewissheit über das weitere Schicksal des Tatopfers die durch dessen Verschwinden begründeten Leiden der Hinterbliebenen - wie hier - dadurch noch perpetuiert werden, selbst für das Verbergen des Leichnams des Tatopfers gelten, sofern nicht die Beseitigung der Leiche selbst neues Unrecht schafft, weil es mit der Begehung einer weiteren Straftat verbunden ist und deshalb die rechtsfeindliche Einstellung des Täters ein weiteres Mal dokumentiert (vgl. BGH, NStZ 2011, 512 f.; Beschluss vom 14.08.2018 - 4 StR 136/18), oder wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters zur Tat etwa im Sinne von Menschenverachtung oder Gefühllosigkeit zulässt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 196).

  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Diesem waren sämtliche die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten begründenden Umstände bewusst, da sie offenkundig waren, so dass sein Ausnutzungsbewusstsein auf der Hand lag (vgl. BGH, NStZ-RR 2017, 278 ff., 2021, 226 ff.).

    Zwingend ist dies alles indes nicht (vgl. BGH, NStZ 2006, 502 f.; NStZ 2012, 270 f.; NStZ-RR 2017, 278 ff.).

  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Im Rahmen der danach anzustellenden Gesamtbetrachtung können insbesondere eine etwaige besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder des Tatmotivs, die Begehung mehrerer Mordtaten oder weiterer schwerer Straftaten sowie besondere Begleitumstände wie zum Beispiel erbarmungslose Brutalität, eine grausame, qualvolle Behandlung des Opfers, die Intensität der Leiden desselben, die Nichtigkeit des Tatanlasses, das Vorliegen einer Mehrheit von Mordmerkmalen (BGH, Urteil vom 08.08.2001 - 3 StR 162/01) sowie die Ermordung mehrerer Menschen durch die Tat, aber auch massive - insbesondere einschlägige - Vorstrafen, die Wirkungslosigkeit bereits verbüßter Haftzeiten und die Zufälligkeit des Tatopfers (vgl. insoweit BGH a.a.O.) sowie ein die Schuld erhöhendes Nachtatverhalten (vgl. BGH, NStZ 2014, 511 f.) von Bedeutung sein.

    Insoweit hat die Kammer - zunächst allein bezogen auf die Tat zum Nachteil SAs - zum Nachteil des Angeklagten vor allem berücksichtigt, dass dieser bei der Tatbegehung gleich zwei Mordmerkmale in Gestalt der heimtückischen Vorgehensweise und des Handelns zur Befriedigung des Geschlechtstriebes verwirklicht hat, die keineswegs typischerweise zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 08.08.2001 - 3 StR 162/01), so dass ihre Kombination der Tat einen erhöhten Unrechtsgehalt verlieh.

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Vielmehr ist in einer zusammenfassenden Würdigung der Tat und Täterpersönlichkeit, d. h. in einer Abwägung der im Einzelfall für und gegen den jeweiligen Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH, NStZ 2005, 88), die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach der Würdigung des Gerichtes "besonders schwer" ist.

    Zwar hatte der Angeklagte sie nicht im Rahmen eines erst unmittelbar vor der Tat zufällig zustandegekommenen Kontaktes (vgl. insoweit BGH, NStZ 2005, 88) als Tatopfer ausgewählt.

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    "Heimtückisch" handelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334 f.; NStZ-RR 2004, 14 f. und 79 f.).

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der unmittelbaren Tatsituation, das heißt bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffes, keines solchen seitens des Täters versieht (vgl. BGH, NJW 1985, 334 f.).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Denn bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische gerade auch in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls diese bei der Ausführung der Tat noch fortwirkt (vgl. BGH, NStZ 2021, 226 ff.).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 293/90
    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Die bloße Möglichkeit genügt insoweit nicht (vgl. BGH, NStZ 1990, 538 f.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 326 ff.) die bis dahin geltenden Regelungen über die Sicherungsverwahrung für mit der Verfassung unvereinbar erklärt hatte, die Auffassung vertreten, dass mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Weitergeltungsanordnung die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" nur noch dann in Betracht komme, wenn der damit verbundene Eingriff in das Freiheitsrecht des Angeklagten unerlässlich sei, um die Ordnung des betroffenen Lebensbereiches aufrechtzuerhalten, und mehrfach entschieden, dass das dann, wenn ein Angeklagter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt worden sei, nicht mehr der Fall sei, da er in einem derartigen Fall bereits aufgrund des Rechtsfolgenausspruches im Übrigen länger als fünfzehn Jahre und möglicherweise bis an sein Lebensende in Strafhaft verbleiben werde, so dass ihr daneben ohnehin kaum mehr eine praktische Bedeutung zukomme (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 StR 325/12; NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 325/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

  • BGH, 06.12.1996 - 2 StR 468/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - Strafschärfung durch

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93

    Tatspuren - Strafzumessung - Beseitigung - Strafschärfung

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 136/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Versuch, sich durch Spurenbeseitigung der

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

  • BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13

    Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

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