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   LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17   

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LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17 (https://dejure.org/2018,12948)
LG Kiel, Entscheidung vom 18.05.2018 - 12 O 371/17 (https://dejure.org/2018,12948)
LG Kiel, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 (https://dejure.org/2018,12948)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 250, 286, 291, 298, 826, 831 BGB

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 250 BGB, § 286 BGB, § 291 BGB, § 298 BGB, § 826 BGB
    VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers eines betroffenen Neuwagens gegen den Hersteller; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Entwicklungsingenieure des Herstellers; Annahmeverzug des Herstellers bei Angebot des Käufer zur Abholung des Neuwagens ...

  • verkehrslexikon.de

    Sittenwidrigkeit des Herstellers VW bei der Schummelsoftware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch arglistiges Inverkehrbringenlassen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand (hier: Abgasskandal)

  • rabüro.de

    Abgasskandal: Entwicklungsingenieuren fällt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers zur Last

  • rewis.io
  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VW-Skandal - Hersteller haftet für seine Entwicklungsingenieure als Verrichtungsgehilfen aus § 831 BGB (Sittenwidrigkeit) und aus § 31 BGB (Organisationsverschulden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Verwendung manipulierter Software

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal - Vorsätzliche Schädigung des Käufers durch Entwicklungsingenieure

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Schädigung des Käufers durch Entwicklungsingenieure

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dieselgate: Fahrzeughersteller zum Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des Fahrzeugeigentümers verurteilt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dieselgate - Käufer von Fahrzeugen mit eingebauter illegaler Abschaltvorrichtung können vom Fahrzeughersteller Schadensersatz verlangen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Haftung des Herstellers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Täuschung der Diesel-Käufer war Arglist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    VW muss manipuliertes Diesel-Fahrzeug wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käufer im VW Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: VW-Käufer Schadensersatz zugesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers durch Entwicklungsingenieure - Käufer wurden bewusst durch Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen getäuscht

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Bei einem Schadensersatzanspruch, der Zug um Zug gegen Rückgewähr einer Leistung zu erfüllen ist, steht eine Zuvielforderung der Pflicht zur Zinszahlung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -, Rn. 7; anders für Fälle des § 348 BGB BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 30).

    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 27 ff.; KG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 8 U 230/15 -, Rn. 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2008 - 6 U 1424/07 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 7 U 169/06; MüKoBGB/Ernst BGB § 295 Rn. 4; a.A. Hager in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 298 BGB, Rn. 3; Niemeyer/König, NJW 2013, 3213).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (BGH, NJW 2004, 2971-2974 Rn. 41; BGH NJW-RR 2015, 275 Rn. 19).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Entspricht die Organisation diesen Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person so behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (BGH, NJW 1980, 2810).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (BGH, NJW 2004, 2971-2974 Rn. 41; BGH NJW-RR 2015, 275 Rn. 19).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Bei einem Schadensersatzanspruch, der Zug um Zug gegen Rückgewähr einer Leistung zu erfüllen ist, steht eine Zuvielforderung der Pflicht zur Zinszahlung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 -, Rn. 7; anders für Fälle des § 348 BGB BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 30).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 27 ff.; KG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 8 U 230/15 -, Rn. 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2008 - 6 U 1424/07 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 7 U 169/06; MüKoBGB/Ernst BGB § 295 Rn. 4; a.A. Hager in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 298 BGB, Rn. 3; Niemeyer/König, NJW 2013, 3213).
  • OLG Koblenz, 19.06.2008 - 6 U 1424/07

    Autokauf - Neuwagenkauf mit Leasing-Zwischenfinanzierung

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -, BGHZ 163, 381-391, Rn. 27 ff.; KG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 8 U 230/15 -, Rn. 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2008 - 6 U 1424/07 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 7 U 169/06; MüKoBGB/Ernst BGB § 295 Rn. 4; a.A. Hager in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 298 BGB, Rn. 3; Niemeyer/König, NJW 2013, 3213).
  • BGH, 20.04.1988 - VIII ZR 35/87

    Gewährleistung beim Kauf eines Turnierpferdes; Anfechtung wegen arglistiger

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Insbesondere hat die Rechtsprechung dies für das arglistige Verschweigen eines Mangels durch Verkäufer angenommen (BGH, Urteil vom 20. April 1988 - VIII ZR 35/87 -, Rn. 12; vgl. auch Staudinger/Oechsler (2018) BGB § 826, Rn. 184).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    Für die Annahme einer Sittenwidrigkeit genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft (BGH, NJW 2014, 1380 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob die Handlung nach ihrem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, WM 2014, 71 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15

    Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 163/16

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen

  • LG Trier, 07.06.2017 - 5 O 298/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

  • LG Bielefeld, 30.06.2017 - 7 O 201/16

    Käufer eines vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel-Pkws kann Rückabwicklung des

  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

  • LG Arnsberg, 08.09.2017 - 2 O 101/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Autohaus - Gewährleistung

  • LG Krefeld, 12.07.2017 - 7 O 159/16
  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • KG, 19.10.2017 - 8 U 230/15

    Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein

  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

  • LG Bochum, 17.08.2017 - 8 O 26/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Mangelhaftigkeit durch

  • OLG Nürnberg, 24.04.2018 - 6 U 409/17

    Abgasskandal

  • LG Landau/Pfalz, 22.02.2019 - 2 O 127/18

    Kauvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Ansprüche

    Dass Mitarbeiter der Beklagten vorsätzlich mangelhafte Fahrzeuge unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand in Verkehr bringen lassen haben, stellt sich danach als sittenwidrig dar (vgl. LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 46, juris).

    Diese Umstände führen schon jeweils allein und erst recht in ihrem Zusammenspiel dazu, dass das Verhalten der Beklagten als grob sittenwidrig einzustufen ist (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 19.1.2018 - 4 O 181/17 - Rn. 35 ff; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - Rn. 37 ff m.w.N.; LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 48ff jeweils juris).

    Dass die eingebaute Software in der Folge von den Prüforganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft werden würde und deswegen auch ein Entzug der Zulassung drohen könnte, sind naheliegende Risiken, welche die verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls billigend in Kauf genommen haben, als sie sich zur gezielten Manipulation des zulassungsrelevanten Schadstoffausstoßes im Prüfstand entschlossen, um die Schadstoffgrenzwerte zu erreichen und sie sich gleichwohl zum millionenfachen Inverkehrbringen der insoweit manipulierten Kraftfahrzeuge zum Verkauf an getäuschte Endverbraucher und unter Inkaufnahme von deren finanziellen Nachteilen entschlossen haben (LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 53, juris).

    Wenn die Beklagte einwendet, dass ein Organisationsverschulden Sittenwidrigkeit nicht zu begründen vermöge, verkennt sie, dass - jedenfalls in dieser denkbaren Sachverhaltsvariante - ihrem Vorstand kein eigenes sittenwidriges Handeln zur Last gelegt wird, sondern dass ihm die sittenwidrige Schädigung durch die mit Vorstandssaufgaben betrauten Unternehmensmitarbeiter - ohne Entlastungsmöglichkeit - zugerechnet wird (LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 60 - 62, juris).

    Dass einzelne Verrichtungsgehilfen der Beklagten, nämlich die für den Einsatz der Software verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich Motorenentwicklung, sämtliche Merkmale des § 826 BGB verwirklicht haben, ist oben (aa) dargestellt worden (vgl. auch LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 56 - 58, juris).

    Ohne ein solches Angebot kann eine solche Bereitschaft nicht unterstellt werden (LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 73 - 75, juris).

  • LG Bielefeld, 06.07.2018 - 8 O 8/18

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch

    Fahrzeugkäufer dürfen davon ausgehen, dass ihr Fahrzeug nach Einschätzung der zuständigen Behörde mit den einschlägigen Vorschriften in Einklang steht - zumal die Beklagte die Rechtsauffassung des Kraftfahrbundesamts und die darauf beruhenden Maßnahmen ohne Nutzung des Rechtswegs hingenommen hat (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).

    Gerade der Käufer eines Neuwagens will nach der Lebenserfahrung kein mangelhaftes Fahrzeug erwerben, auch wenn der Mangel noch beseitigt werden soll (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).

    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung (vgl. BGH Urteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15) oder der vorsätzlichen Herbeiführung eines (Sach-)Mangels (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17) ergeben.

    Wenn die Beklagte behauptet, die Folgen des Einsatzes der Software sei für die klagende Partei (und andere Käufer betroffener Fahrzeuge) nicht spürbar, ändert dies nichts daran, dass die Beklagte ein solches Risiko negativer Entwicklungen mit volkswirtschaftlich messbaren Auswirkungen jedenfalls ihrem mit missbräuchlichen Mitteln verfolgten eigenen Gewinnstreben untergeordnet hat und damit verwerflich handelte (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).

    Dass die eingebaute Software in der Folge von den Prüforganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft werden würde und deswegen auch ein Entzug der Zulassung drohen könnte, sind naheliegende Risiken, welche die verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls billigend in Kauf genommen haben, als sie sich zur gezielten Manipulation des zulassungsrelevanten Schadstoffausstoßes im Prüfstand entschlossen, um die Schadstoffgrenzwerte zu erreichen (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).

    e) Die unerlaubte Handlung der Mitarbeiter der Beklagten ist der Beklagten auch zuzurechnen (i.E. ebenso LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).

  • LG Bielefeld, 28.01.2019 - 19 O 223/18
    Fahrzeugkäufer dürfen davon ausgehen, dass ihr Fahrzeug nach Einschätzung der zuständigen Behörde mit den einschlägigen Vorschriften in Einklang steht - zumal die Beklagte die Rechtsauffassung des Kraftfahrbundesamts und die darauf beruhenden Maßnahmen ohne Nutzung des Rechtswegs hingenommen hat (LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17).

    Der Käufer eines relativ neuen PKW will nach der Lebenserfahrung kein mangelhaftes Fahrzeug erwerben, auch wenn der Mangel noch beseitigt werden soll (LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17).

    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az: VI ZR 536/15) oder der vorsätzlichen Herbeiführung eines (Sach-)Mangels (LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17) ergeben.

    Wenn die Beklagte behauptet, die Folgen des Einsatzes der Software sei für die klagende Partei (und andere Käufer betroffener Fahrzeuge) nicht spürbar, ändert dies nichts daran, dass die Beklagte ein solches Risiko negativer Entwicklungen mit volkswirtschaftlich messbaren Auswirkungen jedenfalls ihrem mit missbräuchlichen Mitteln verfolgten eigenen Gewinnstreben untergeordnet hat und damit verwerflich handelte (LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17).

    Dass die eingebaute Software in der Folge von den Prüforganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft werden würde und deswegen auch ein Entzug der Zulassung drohen könnte, sind naheliegende Risiken, welche die verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls billigend in Kauf genommen haben, als sie sich zur gezielten Manipulation des zulassungsrelevanten Schadstoffausstoßes im Prüfstand entschlossen, um die Schadstoffgrenzwerte zu erreichen (LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17).

    e) Die unerlaubte Handlung der Mitarbeiter der Beklagten ist der Beklagten auch zuzurechnen (i.E. ebenso LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az: 12 O 371/17).

  • LG Lübeck, 07.12.2018 - 3 O 143/18

    Abgasskandal: Ansprüche trotz laufender Finanzierung?

    Eine solche ungewollte Verpflichtung liegt hier vor, weil schon nach dem gesunden Menschenverstand nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Käufer bei Kenntnis der Manipulation und der damit verbundenen Risiken des Widerrufs der Zulassung ein solches Fahrzeug erwerben würde (LG Heilbronn, Urt. v. 22.06.2018—6 O 35/18; LG Kiel, Urt. v. 18.05.2018 — 12 O 371/17).
  • LG Duisburg, 16.05.2019 - 8 O 106/18

    Schadensersatzanspruch eines Käufers gegen den Hersteller seines in einem

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275; LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 39, juris).

    Sie hat damit nicht lediglich Abgasvorschriften außer Acht gelassen und erhebliche Umweltverschmutzung herbeigeführt, sondern zugleich dieses Vorgehen gegenüber den Aufsichtsbehörden, den Verbrauchern und Mitwettbewerbern verschleiert, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder sich wettbewerbsfähig zu halten, weil sie entweder nicht über eine Technik verfügte, um die gesetzlichen Abgasvorschriften einzuhalten, oder weil sie aus Gewinnstreben den Einbau der ansonsten notwendigen teureren Vorrichtungen unterließ (vgl. hierzu auch LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 48, juris).

    Hat sie dem Vertreter eine selbstständige Stellung mit eigener Entscheidungsbefugnis eingeräumt, ist er verfassungsmäßiger Vertreter; ist das nicht geschehen, ist § 31 BGB wegen eines Organisationsmangels anwendbar (vgl. auch LG Kiel, Urteil vom 18. Mai 2018 - 12 O 371/17 -, Rn. 60, juris).

  • LG Bamberg, 06.02.2019 - 2 O 192/18

    Schadensersatzanspruch bei Erwerb eines Diesel-PKW mit Softwaremanipulation

    Die Voraussetzungen dieser Norm - wonach derjenige, der durch ein als sittenwidrig zu qualifizierendes, vorsätzliches Verhalten eines anderen einen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Ersatz dieses Schadens hat - liegen vor (so im Ergebnis - mit in Einzelheiten divergierenden Begründungen - auch eine Vielzahl anderer aktueller landgerichtlicher Entscheidungen, etwa: LG Heilbronn, Urteil vom 22.05.2018 - 6 O 35/18; LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17; LG Hamburg, Urteil vom 18.05.2018 - 308 O 308/17; LG Bonn, Urteil vom 07.03.2018 - 19 O 327/17; LG Krefeld, Urteil vom 28.02.2018 - 7 O 10/17; LG Köln, Urteil vom 26.02.2018 - 19 O 109/17; LG Duisburg.

    Die Pflicht zur Zinszahlung kann der Beklagten dann billigerweise auferlegt werden, nachdem sie die Klageforderung schon dem Grunde nach bestreitet und nicht einmal zur Zahlung des tatsächlich geschuldeten Geldbetrags bereit ist (vgl. Landgericht Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az. 12 O 371/17 - zitiert nach juris).

    Eine solche Zuvielforderung hindert indes den Eintritt des Annahmeverzuges, weil die potentiell weitreichenden Folgen des Annahmeverzuges (§§ 300 ff. BGB) dem Gläubiger billigerweise nicht aufgebürdet werden können, wenn sich der Schuldner zur Herausgabe selbst gegen Erhalt der ihm seinerseits zustehenden Leistung nicht bereit erklärt (vgl. insbesondere LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17 = zitiert nach juris mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen;.

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 1 O 121/16

    Der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestatteten

    Die Gesamtlaufleistung hat die Kammer auf 250.000 km geschätzt, § 287 ZPO (so auch LG Kiel, Urt. v. 18.5.2018, 12 O 371/17, Rn. 66 zitiert nach Juris).
  • LG Bamberg, 01.09.2020 - 42 O 105/20

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

    Die Voraussetzungen dieser Norm - wonach derjenige, der durch ein als sittenwidrig zu qualifizierendes, vorsätzliches Verhalten eines anderen einen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Ersatz dieses Schadens hat - liegen vor (so im Ergebnis - mit in Einzelheiten divergierenden Begründungen - auch zwei aktuelle Hinweise von Oberlandesgerichten: OLG Oldenburg, Hinweis vom 19.06.2018 - 2 U 9/18; OLG Karlsruhe, Hinweis vom 06.07.2018 -13 U 17/18; sowie eine Vielzahl anderer aktueller landgerichtlicher Entscheidungen, etwa: LG Potsdam, Urteil vom 16.11.2018 - 6 O 462/17; LG Heilbronn, Urteil vom 22.05.2018 - 6 O 35/18; LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17; LG Hamburg, Urteil vom 18.05.2018 - 308 O 308/17; LG Bonn, Urteil vom 07.03.2018 - 19 O 327/17; LG Krefeld, Urteil vom 28.02.2018 -7 O 10/17; LG Köln, Urteil vom 26.02.2018 - 19 O 109/17; LG Duisburg, Urteil vom 19.02.2018 - 1 O 178/17; LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2018 - 7 O 212/16; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2018 - 19 O 68/17; LG Wuppertal, Urteil vom 16.01.2018 - 4 O 295/17; LG Arnsberg, Urteil vom 12.01.2018 - 2 O 134/17; LG Bochum, Urteil vom 29.12.2017 - 6 O 96/17; LG Essen, Urteil vom 19.10.2017 - 9 O 33/17; LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2017 - 6 O 149/16; LG Mainz, Urteil vom 27.07.2017 - 4 O 196/16; LG Mönchengladbach, Urteil vom 11.07.2017 - 1 O 320/16; LG Lüneburg, Urteil vom 29.06.2017 - 3 O 204/16, die in der Folge vielfach in Bezug genommen und zum Teil wörtlich zitiert werden).

    Eine solche Zuvielforderung hindert indes den Eintritt des Annahmeverzuges, weil die potentiell weit reichenden Folgen des Annahmeverzuges (§§ 300 ff. BGB) dem Gläubiger billigerweise nicht aufgebürdet werden können, wenn sich der Schuldner zur Herausgabe selbst gegen Erhalt der ihm seinerseits zustehenden Leistung nicht bereit erklärt (vgi. insbesondere LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17 = zitiert nach juris mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen; LG Köln, Urteil vom 26.02.2018 -19 O 109/17 = zitiert nach Juris).

  • LG Siegen, 09.01.2019 - 1 O 36/18

    Haftung des Herstellers eines manipulierten Dieselfahrzeugs

    Gemäß diesen Grundsätzen ist vorsätzliches Handeln seitens der verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten zu bejahen (vergleiche dazu und zum folgenden Landgericht Kiel, Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17 Rn. 47 ff. [BeckRS 2018, 8903]).
  • LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Entspricht die Organisation diesen Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person zu behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (vgl. LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 12 O 371/17, unter Hinweis auf BGH in NJW 1980, 2810, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 08.11.2019 - 326 O 197/18

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Pkw

  • LG Schweinfurt, 10.08.2020 - 23 O 802/19

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

  • LG Kassel, 11.12.2018 - 8 O 2210/17
  • LG Osnabrück, 08.10.2019 - 12 O 1759/19
  • LG Coburg, 16.12.2019 - 15 O 408/19

    Schadensersatz im "VW-Abgasskandal"

  • LG Bamberg, 23.07.2020 - 23 O 97/19

    Diesel-Abgasskandal: Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB

  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 305 O 5/19

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • LG Bamberg, 23.09.2022 - 44 O 125/22

    Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • LG Traunstein, 14.06.2021 - 3 O 3181/20

    Schadensersatz, Kaufpreis, Fahrzeug, Kaufvertrag, Bescheid, Annahmeverzug,

  • LG Mönchengladbach, 31.07.2019 - 6 O 381/18

    Wie Pferdefleisch in Lasagne - VW im Abgasskandal verurteilt

  • LG Bamberg, 21.04.2020 - 13 O 463/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Kaufvertrag, Bescheid,

  • LG Köln, 24.03.2020 - 32 O 308/18
  • LG Schweinfurt, 29.03.2021 - 23 O 498/20

    Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Bescheid,

  • LG Bamberg, 31.10.2019 - 41 O 103/19

    Haftung des Herstellers eines Pkw im Rahmen des sog. Dieselskandals

  • LG Bamberg, 13.12.2018 - 41 O 145/18
  • AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18

    Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen

  • LG Hamburg, 24.01.2020 - 329 O 104/19

    Abgasskandal: Seat - Hersteller - Delikt

  • LG Mönchengladbach, 15.06.2022 - 6 O 396/21

    Dieselskandal: Audi AG wieder für Porsche-Manipulationen schadenersatzpflichtig

  • LG Mönchengladbach, 18.08.2021 - 6 O 418/20
  • LG Mönchengladbach, 28.07.2021 - 6 O 404/20

    Dieselabgasskandal der Audi AG: Immer wieder der Audi A6 Avant 3.0 TDI!

  • LG Mönchengladbach, 26.05.2021 - 6 O 376/20
  • LG Mönchengladbach, 13.01.2021 - 6 O 375/19
  • LG Hamburg, 26.06.2019 - 329 O 310/18

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • LG Hamburg, 30.09.2019 - 329 O 1/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • LG Wiesbaden, 30.01.2019 - 8 O 210/18
  • LG Hildesheim, 23.01.2019 - 2 O 79/18
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