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LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Auf den Unterschied kommt es an
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Gewerblicher Spielvermittler darf Lottospiel nicht mehr über das Internet vermitteln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler
Verfahrensgang
- LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
- OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin
Auszug aus LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
Dasselbe gelte für Berliner Kunden, weil nach einem Urteil des VG Berlin vom 22.09.2008, AZ VG 35 A 15.08, die Internetvermittlung an diese weiterhin erlaubt sei. - BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
Ein solcher wichtiger Grund ist auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGHZ 133, 316 m. w. N.). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
In seinem Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 928/08, führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass die angegriffenen Bestimmungen des GlüStV, zu denen auch das Internet-Vermittlungsverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV gehört, zwar die Berufsfreiheit der gewerblichen Vermittler von Glücksspielen über das Internet beeinträchtigen, die Eingriffe in die Berufsfreiheit jedoch gerechtfertigt seien. - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus LG Kiel, 23.01.2009 - 14 O 145/08
Dabei hat es der Europäische Gerichtshof ausdrücklich in das Ermessen des einzelnen Mitgliedsstaates gestellt, auf welche Weise er auf seinem Gebiet im Bereich von Glücksspielen Schutz gewähren will (EuGH, C-243/01-Gambelli).
- OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09
Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht
Gerade diese in dem zwischen den Parteien im Jahr 2001 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag ausschließlich vereinbarte Vertriebsmöglichkeit der Spielvermittlung über das Internet will § 4 Abs. 4 GlüStV i. V. m. Art. 1 (Gesetz zum Glückspielstaatsvertrag) des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts vom 17. Dezember 2007 (GVBl. S.755) spätestens ab dem 1. Januar 2009 jedoch ausnahmslos unterbinden (vgl. auch: LG Kiel, Urteil vom 23. Januar 2009 - 14 O 145/08, Umdruck S. 7, i. E. auch LG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2009, 408 O 4/09, Umdruck S. 10).