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   LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07, 2 KLs (4/07)   

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https://dejure.org/2008,31086
LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07, 2 KLs (4/07) (https://dejure.org/2008,31086)
LG Kiel, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 KLs 4/07, 2 KLs (4/07) (https://dejure.org/2008,31086)
LG Kiel, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 KLs 4/07, 2 KLs (4/07) (https://dejure.org/2008,31086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, sowie eines weiteren schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlich begangenen Fällen; Voraussetzungen der Bewertung einer Tat als eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das zu beurteilende Delikt ist (BGH 3 StR 84/08).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Das Kriterium der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfasst Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters aber vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 401; NStZ 1997, 486; 1998, 30; 2005, 326).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Das Kriterium der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfasst Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters aber vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 401; NStZ 1997, 486; 1998, 30; 2005, 326).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH NStZ 2008, S. 27; StV 2008, 301).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH NStZ 2008, S. 27; StV 2008, 301).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Allerdings kann auch bei Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit zu verneinen sein (BGH in NStZ 2004, 437).
  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Das Kriterium der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfasst Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters aber vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 401; NStZ 1997, 486; 1998, 30; 2005, 326).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dem Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit regelmäßig, dass die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich im Sinne von § 21 StGB ist (BGH NStZ 1996, 380; 1997, 485; BGHR, § 21, seelische Abartigkeit 10, 20).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dem Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit regelmäßig, dass die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich im Sinne von § 21 StGB ist (BGH NStZ 1996, 380; 1997, 485; BGHR, § 21, seelische Abartigkeit 10, 20).
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