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   LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11   

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https://dejure.org/2011,70129
LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11 (https://dejure.org/2011,70129)
LG Kiel, Entscheidung vom 28.10.2011 - 5 O 117/11 (https://dejure.org/2011,70129)
LG Kiel, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 5 O 117/11 (https://dejure.org/2011,70129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Abschlagszahlungen beim Abschluss von Verträgen über die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632a
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Abschlagszahlungen beim Abschluss von Verträgen über die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Hinweis auf Verpflichtung des Unternehmers zur Sicherheitsleistung ist klausulierte Zahlungspflicht für erste Abschlagszahlung unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Dies ergibt sich aus einer Anwendung des im Verfahren nach § 1 UKlaG geltenden Grundsatzes der kundenfeindlichsten Auslegung (dazu BGH NJW 1999, 276, 277).

    Richtig ist, dass es keine allgemeine Rechtspflicht des Verwenders von AGB gibt, alle sich aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur des jeweiligen Vertrages ergebenen Rechte und Pflichten ausdrücklich zu regeln (BGH NJW-RR 2005, 902, 903; BGH NJW 1999, 276, 277).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Die Abmahnung durch die Klägerin war berechtigt, da der mit ihr geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht und sie zudem erforderlich war, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH GRUR 2010, 354 ).

    Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen (BGH GRUR 2010, 354, 355).

  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Maßgeblich für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das objektive Verständnis derjenigen Verkehrskreise, denen gegenüber die betreffenden Klauseln verwendet werden (BGHZ 79, 117, 118 f.; BGHZ 84, 286, 272; BGHZ 102, 384, 389 f.).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Da es zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Klägerin gehört, Interessen der Verbraucher u. a. durch die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Unterlassungsklagengesetz wahrzunehmen, musste die Klägerin sachlich und personell in der Lage sein, durchschnittliche Verstöße gegen die §§ 307 bis 309 BGB ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu ahnden (vgl. BGH GRUR 1984, 691 ).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Maßgeblich für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das objektive Verständnis derjenigen Verkehrskreise, denen gegenüber die betreffenden Klauseln verwendet werden (BGHZ 79, 117, 118 f.; BGHZ 84, 286, 272; BGHZ 102, 384, 389 f.).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Die Verwendung der unwirksamen Formulierung durch die Beklagte begründet eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH NJW 2002, 2386).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Kosten eines Rechtsanwaltes sind nur ersatzfähig, soweit ihre Inanspruchnahme erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2004, 444, 446).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Richtig ist, dass es keine allgemeine Rechtspflicht des Verwenders von AGB gibt, alle sich aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur des jeweiligen Vertrages ergebenen Rechte und Pflichten ausdrücklich zu regeln (BGH NJW-RR 2005, 902, 903; BGH NJW 1999, 276, 277).
  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 151/86

    "Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden"; Pflicht des abgemahnten Verletzers zur

    Auszug aus LG Kiel, 28.10.2011 - 5 O 117/11
    Zwar konkretisiert die Abmahnung ein ohnehin aufgrund eines bestehenden Unterlassungsanspruches bestehendes gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahnten (vgl. BGH GRUR 1988, 716 ), welches Aufklärungspflichten des Abgemahnten umfasst, mit denen dieser grundsätzlich in Verzug geraten kann.
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