Rechtsprechung
LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 630c Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 844 Abs 2 BGB
Haftung einer Fachärztin für Gynäkologie: Grober Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung bei alternativmedizinischer Behandlung einer Brustkrebserkrankung und Nichtaufklärung über die Notwendigkeit schulmedizinischer Therapie; Schmerzensgeld und ... - christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Alternative Krebsbehandlung kostet Patientin das Leben - Ärztin haftet voll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 12.10.2018 - 26 U 172/17
Anforderungen an die Befunderhebung bei einem auffälligen Tast- und …
Auszug aus LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16
Das OLG Hamm ( 26 U 172/17; Urteil vom 12.10.2018) hat ein solches Schmerzensgeld in einem vergleichbaren Fall zuerkannt - wobei sich im dortigen Fall die Leidenszeit der Patientin über 4 Jahre hin erstreckte, also deutlich länger andauerte als bei Frau K. Andererseits muss bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch Berücksichtigung finden, daß der Beklagten eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10
Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Behandelnde eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und einen Fehler begangenen hat, der aus objektiver Sicht, nicht nach dem Grad der subjektiven Vorwerfbarkeit, nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2012 Seite 227, NJW 2016 Seite 563). - BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88
Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit
Auszug aus LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16
Nach gefestigter Rechtsprechung trägt derjenige, der eine vertragliche Aufklärungspflicht verletzt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte sich also nicht "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (BGH NJW 1989 Seite 2320 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und …
Auszug aus LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Behandelnde eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und einen Fehler begangenen hat, der aus objektiver Sicht, nicht nach dem Grad der subjektiven Vorwerfbarkeit, nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2012 Seite 227, NJW 2016 Seite 563). - BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81
Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und …
Auszug aus LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16
Anhaltspunkt hierbei ist die Nettovergütung einer vergleichbaren Ersatzkraft (BGHZ 86, 372).