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LG Kiel, 29.11.2013 - 5 O 21/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11
Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …
Auszug aus LG Kiel, 29.11.2013 - 5 O 21/13
Mieteansprüche aus einem Gewerbemietverhältnis stehen, wenn es um die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten geht, im inhaltlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen zur Trennung/Scheidung; dies begründet die Zuständigkeit des "großen Familiengerichts" (vgl. BGH, NJW 2013, 616 f.).Auch Herausgabe- und Aufwendungsersatzansprüche fallen in die Zuständigkeit des Familiengerichts im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (vgl. LG Konstanz, FamRZ 2013, 1157).2. - LG Konstanz, 27.12.2012 - 6 O 209/12
Auszug aus LG Kiel, 29.11.2013 - 5 O 21/13
Mieteansprüche aus einem Gewerbemietverhältnis stehen, wenn es um die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten geht, im inhaltlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen zur Trennung/Scheidung; dies begründet die Zuständigkeit des "großen Familiengerichts" (vgl. BGH, NJW 2013, 616 f.).Auch Herausgabe- und Aufwendungsersatzansprüche fallen in die Zuständigkeit des Familiengerichts im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (vgl. LG Konstanz, FamRZ 2013, 1157).2.