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   LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12   

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https://dejure.org/2013,56448
LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
LG Kleve, Entscheidung vom 01.10.2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
LG Kleve, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 4 O 272/12 (https://dejure.org/2013,56448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition; Erfüllungsort; Einbeziehung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition; Erfüllungsort; Einbeziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Standard-AGB in Transportverträge nach niederländischem Recht (hier: FENEX-Bedingungen)

  • tis-gdv.de

    Erfüööungsort, internationale Gerichtszuständigkeit, Zuständigkeit, Fenex-Bedingungen, lex causae, gewoonte, Niederländlisches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Mit dieser Äußerung drückt der Kläger damit gerade nicht aus, dass er die Geltung beseitigen will (vgl. BGH NJW-RR 1990, 366, 367 zur vergleichbaren Situation bei der Einrede der Anfechtbarkeit nach AnfG).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Ein Anfechtungserfordernis für inhaltlich missbräuchliche Klauseln wäre bei Verbrauchern mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG nicht vereinbar (EuGH EuZW 2009, 503, 504).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 17/02

    Anfechtung der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Klauseln, die inhaltlich gegen diese Vorschriften verstoßen, bleiben im niederländischen Recht - jedenfalls im Anwendungsbereich der Klauselrichtlinie - auch dann gemäß Art. 248 Abs. 2 BW unangewandt, wenn sie nicht angefochten wurden (vgl. Hijma/Olthof, Compendium van het Nederlands vermogensrecht, 9. Aufl. 2005, Tz.: 489a; Hoge Raad, Arrest vom 14.06.2002, Az.: C00/315HR = NJ 2003, 112, zitiert nach rechtspraak.nl).
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Den §§ 305 ff. BGB fehlt es jedenfalls an einer derartigen überindividuellen Zielrichtung, weil bei ihnen der Individualschutz des Klauselgegners im Vordergrund steht (vgl. Staudinger/Magnus, BGB, Neubearb. 2011, Art. 9 Rom I-VO, Rn. 151 m.V.a. BGH NJW 2009, 3371, 3374 [dort allerdings zu §§ 307-309 BGB]).
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Eine solche Erfüllungsortvereinbarung bedarf nicht der Form des Art. 23 EuGVVO (vgl. EuGH WM 1980, 720, 722/723; Schütze WM 1980, 723).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12
    Zwar ist in diesen Fällen grundsätzlich sowohl der Anfangs-, als auch der Endpunkt der Beförderung als Erfüllungsort anzusehen (vgl. EuGH NJW 2009, 2801, 2803 zur Luftbeförderung); dies gilt aber nicht, wenn die Parteien - wie hier - einen anderen Erfüllungsort vereinbart haben (vgl. EuGH NJW 2010, 1059, 1060).
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