Rechtsprechung
LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 12/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Pfändbarkeit; Insolvenzbeschlag;Ausbildungsbeihilfe; Strafgefangener
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändbarkeit der Ausbildungsbeihilfe eines Strafgefangenen
- zvi-online.de
InsO § 36; ZPO § 850a Nr. 6; StVollzG § 44
Zur Pfändbarkeit eines Anspruchs eines Strafgefangenen auf Ausbildungsbeihilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausbildungsbeihilfe eines Gefangenen ist pfändbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Ausbildungsbeihilfe eines Strafgefangenen unterliegt dem Insolvenzbeschlag
Verfahrensgang
- AG Kleve, 30.11.2012 - 39 IK 10/12
- LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 12/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 287/03
Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
Auszug aus LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 12/13
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 160, 112 f.).ist demgegenüber der Anspruch des Strafgefangenen auf Eigengeld, also des Einkommens, das nicht nach § 47 StVollzG als Hausgeld oder nach § 51 StVollzG als Überbrückungsgeld unpfändbar ist, und dem Gefangenen zur freien Verwendung überlassen wird (§ 52 StVollzG), in vollem Umfange als Geldforderung pfändbar (vgl. BGHZ 160, 112 f.).
Anerkannt ist in diesem Zusammenhang, dass jedenfalls die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung finden (vgl. BGHZ 160, 112 f.).
- BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02
Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen
Auszug aus LG Kleve, 04.02.2013 - 4 T 12/13
Aus dieser Begründung zum Entwurf des Strafvollzugsgesetz ergibt sich hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber das Hausgeld unübertragbar und unpfändbar gestalten wollte, nicht aber das nicht zur Ansparung des Überbrückungsgeldes benötigte Eigengeld des Gefangenen (vgl. BFH NJW 2004, 1344 f., zitiert nach Juris).