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   LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 305 Js 467/02 (1/03)   

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LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 305 Js 467/02 (1/03) (https://dejure.org/2003,25469)
LG Kleve, Entscheidung vom 04.04.2003 - 140 Ks 305 Js 467/02 (1/03) (https://dejure.org/2003,25469)
LG Kleve, Entscheidung vom 04. April 2003 - 140 Ks 305 Js 467/02 (1/03) (https://dejure.org/2003,25469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft; Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts; Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Schwurgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3145 (Ls.)
  • NStZ-RR 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Hierfür reicht es aus, dass der Erfolg nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt; alle konkreten Einzelheiten brauchen dabei nicht voraussehbar sein; es genügt die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 = BGHSt 31, 96, 101 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287 - "medizinische Rarität-Fall"; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, 23, 25 - "Gubener-Hetzjagdt-Fall").

    Ein nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegender Geschehensablauf wird regelmäßig auch vorhersehbar sein, so dass der Fahrlässigkeitsvorwurf nur dann entfällt, wenn der Angeklagte nach seinem individuell-persönlichen Wissens- und Erfahrungsstand nicht in der Lage gewesen ist, sich den Tod des Opfers als mögliche Folge der von ihm begangenen Körperverletzung vorzustellen (BGHSt 31, 96, 101) [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] .

    Es widerspricht auch nicht jeder Erfahrung, dass ein längeres, verletzungsbedingtes Krankenlager die Entwicklung lebensgefährlicher Embolien und Lungenentzündungen begünstigt (BGHSt 31, 96, 100) [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] .

    Angesichts der hohen Strafdrohung des § 227 Abs. 1 StGB (Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren) ist jedoch eine über die bloße Kausalität hinausgehende besondere Verknüpfung bzw. engere Beziehung zwischen Körperverletzung und Tod des Opfers erforderlich (sog. Unmittelbarkeitszusammenhang bzw. deliktsspezifische Gefahr); in dem Todeseintritt muss sich die spezifische, dem Erfolg des Grunddelikts innewohnende Gefährlichkeit niedergeschlagen haben (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 ; BGHSt 31, 96 - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 26.2.1997 - 3 StR 569/96 , NStZ 1997, 341; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, ... 23 ... - "Gubener-Hetzjagdt-Fall"; ... vgl. ... Schönke/Schröder/Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 18 Rn. 4 m.w.N.).

    Eine derart einengende Auslegung des Gesetzes würde dem Schutzzweck der Vorschrift nicht gerecht; sie findet auch im Wortlaut des § 227 StGB keine Stütze (BGHSt 31, 96, 99 f.) [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] .

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Angesichts der hohen Strafdrohung des § 227 Abs. 1 StGB (Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren) ist jedoch eine über die bloße Kausalität hinausgehende besondere Verknüpfung bzw. engere Beziehung zwischen Körperverletzung und Tod des Opfers erforderlich (sog. Unmittelbarkeitszusammenhang bzw. deliktsspezifische Gefahr); in dem Todeseintritt muss sich die spezifische, dem Erfolg des Grunddelikts innewohnende Gefährlichkeit niedergeschlagen haben (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 ; BGHSt 31, 96 - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 26.2.1997 - 3 StR 569/96 , NStZ 1997, 341; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, ... 23 ... - "Gubener-Hetzjagdt-Fall"; ... vgl. ... Schönke/Schröder/Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 18 Rn. 4 m.w.N.).

    Dass die Körperverletzungshandlung für sich allein genommen nicht todesursächlich waren, sondern nur zusammen etwa mit einer Vorschädigung des Opfers und den einen "psychogenen" Tod auslösenden Aufregungen und Angstzuständen, steht einer solchen Zurechnung nicht entgegen (BGH NStZ 1997, 341).

    Im Fall BGH NStZ 1997, 341 hatten die Täter das Opfer zweifach mit den Fäusten zu Boden geschlagen und zudem mit den Füßen getreten.

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94

    Totschlag - Tötung - Schwere Körperverletzung - Psychische Folgen

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Hierfür reicht es aus, dass der Erfolg nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt; alle konkreten Einzelheiten brauchen dabei nicht voraussehbar sein; es genügt die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 = BGHSt 31, 96, 101 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287 - "medizinische Rarität-Fall"; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, 23, 25 - "Gubener-Hetzjagdt-Fall").

    Die leichte Alkoholisierung des Angeklagten ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287; BGH, Beschl. vom 26.2.2003 - 5 StR 27/03 ).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Hierfür reicht es aus, dass der Erfolg nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt; alle konkreten Einzelheiten brauchen dabei nicht voraussehbar sein; es genügt die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 = BGHSt 31, 96, 101 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287 - "medizinische Rarität-Fall"; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, 23, 25 - "Gubener-Hetzjagdt-Fall").

    Angesichts der hohen Strafdrohung des § 227 Abs. 1 StGB (Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren) ist jedoch eine über die bloße Kausalität hinausgehende besondere Verknüpfung bzw. engere Beziehung zwischen Körperverletzung und Tod des Opfers erforderlich (sog. Unmittelbarkeitszusammenhang bzw. deliktsspezifische Gefahr); in dem Todeseintritt muss sich die spezifische, dem Erfolg des Grunddelikts innewohnende Gefährlichkeit niedergeschlagen haben (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 ; BGHSt 31, 96 - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 26.2.1997 - 3 StR 569/96 , NStZ 1997, 341; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, ... 23 ... - "Gubener-Hetzjagdt-Fall"; ... vgl. ... Schönke/Schröder/Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 18 Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96

    Eingreifen des Grundsatzes in dubio pro reo im Verhältnis zur umfassenden

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Dies gilt insbesondere bei älteren (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1997 - 5 StR 617/96 , NStZ-RR 1997, 269 - Herzversagen durch Aufregung über einen Überfall) und korpulenten (Bl. 85 GA) Opfern.
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Darauf, ob der Angeklagte sich bei der Tat einer Todesgefahr für das Opfer aktuell bewusst war, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1997, 82, 83 [BGH 17.10.1996 - 4 StR 343/96] und 1997, 341).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Die leichte Alkoholisierung des Angeklagten ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287; BGH, Beschl. vom 26.2.2003 - 5 StR 27/03 ).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten gibt es angesichts einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0, 96 Promille (Bl. 27 d.A.) trotz des regelmäßigen Rauschgiftkonsums (vgl. BGH NStZ 1990, 384, 385 [BGH 10.04.1990 - 4 StR 148/90] ; 1999, 448, 449 [BGH 05.05.1999 - 2 StR 529/98] ; 2001, 81, 82) [BVerfG 31.01.2000 - 2 BvR 104/00] derzeit keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Es besteht hinreichender Verdacht, dass der Angeklagte durch diese Tat zum Nachteil des Taxifahrers ... nicht nur eine vorsätzliche Körperverletzung, sondern tateinheitlich (zur Tateinheit vgl. BGH NJW 1995, 3194, 3195 [BGH 20.07.1995 - 4 StR 129/95] ; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 26. Aufl., § 222 Rn. 6) auch eine fahrlässige Tötung ( § 222 StGB ) begangen hat, indem er sein Opfer mit der Faust gegen den Kopf schlug und so durch Fahrlässigkeit (s.o. II 1 b) den Tod eines Menschen verursacht (s.o. II 1 a) hat.
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03
    Für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten gibt es angesichts einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0, 96 Promille (Bl. 27 d.A.) trotz des regelmäßigen Rauschgiftkonsums (vgl. BGH NStZ 1990, 384, 385 [BGH 10.04.1990 - 4 StR 148/90] ; 1999, 448, 449 [BGH 05.05.1999 - 2 StR 529/98] ; 2001, 81, 82) [BVerfG 31.01.2000 - 2 BvR 104/00] derzeit keine Anhaltspunkte.
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

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