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   LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16   

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LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16 (https://dejure.org/2017,57008)
LG Kleve, Entscheidung vom 12.07.2017 - 2 O 220/16 (https://dejure.org/2017,57008)
LG Kleve, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 2 O 220/16 (https://dejure.org/2017,57008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Nacherfüllungsrechts in Form der Ersatzlieferung eines typengleichen Kfz wegen Sachmangels durch Manipulation der Abgassteuerungssoftware hinsichtlich Unmöglichkeit (hier: "VW Abgasskandal")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Darmstadt, 27.03.2017 - 13 O 543/16

    VW-Abgasskandal: Unmöglichkeit der Ersatzlieferung beim Gattungskauf

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Der Mangel betrifft vorliegend die gesamte Baureihe (vgl. auch LG Darmstadt, Urt. v. 27.03.2017, Az. 13 O 543/16, BeckRS 2017, 107370).

    Sie hätte jedoch nicht ein erst seit dem Jahr 2015 produziertes Nachfolgemodell mit einer Leistung von 110 kw im Jahr 2017 neu erhalten (so auch LG Darmstadt, Urt. v. 27.03.2017, Az. 13 O 543/16, BeckRS 2017, 107370 Rn. 29), wobei zu berücksichtigen ist, dass die Klägerin, da sie Verbraucherin ist, gem. § 474 Abs. 2 BGB keinen Nutzungsersatz für ihr nunmehr seit fünf Jahren genutztes Fahrzeug bei einer Neulieferung zahlen müsste.

  • LG Aachen, 21.03.2017 - 10 O 177/16

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Rahmen des so genannten VW-Abgasskandals

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Ein Käufer eines Neufahrzeugs kann berechtigterweise erwarten, dass einem Neufahrzeug die gesetzlich vorgegebenen und auf dem technischen Datenblatt des Herstellers angegebenen Abgaswerte nicht nur deswegenattestiert werden, weil eine Software erkennt, dass sich das Fahrzeug in einem Prüfstandlauf befindet und (nur) dann in einen Modus mit höherer Abgasrückführung schaltet, weshalb geringere NOx-Werte ausgestoßen werden (vgl. LG Münster,Urt. v. 14.03.2016, Az. 11 O 341/15, zit. nach juris; LG Aachen, Urt. v. 21.03.2017, 10 O 177/16, BeckRS 2017, 105815 Rn. 22).

    Nicht zuletzt wird durch die Verwendung eines neuen Motortyps die Klassifizierung der Schadstoffklasse Euro 6 statt zuvor Euro 5 erreicht (vgl. so im Ergebnis auch LG Darmstadt, a.a.O., Rn. 25 f.; LG Kempten, Urt. v. 29.03.2017, Az. 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279, R. 52; LG Aachen, Urt. v. 21.03.2017, 10 O 177/06, BeckRS 2017, 105815; LG Hagen, Urt. v. 07.102.2016, Az. 9 O 58/16, zit. nach juris, Rn. 41).

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Zwar können in diesem Rahmen grundsätzlich auch "Verbesserungen" gegenüber dem eigentlich geschuldeten Kaufgegenstand von dem Gattungsbegriff umfasst sein, jedoch ist im Rahmen der Nacherfüllungspflicht zu berücksichtigen, dass der Käufer nicht mehr verlangen kann, als ihm ursprünglich als Erfüllungsanspruch zustand (vgl. BGH NJW 2008, 2837, 2838).
  • KG, 27.10.2011 - 23 U 15/11

    Neuwagenkauf: Rücktritt wegen geringer Motorleistung; Anwendung des

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Schon inhaltlich erweitert die Klausel nicht die Rechte des Käufers dahingehend, dass statt des eigentlich geschuldeten Kaufgegenstands ein nicht zur Gattung gehörender Kaufgegenstand, sondern ein "Aliud" verlangt werden könnte (vgl. so bereits KG, NJW-RR 2012, 506, 507).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Die Nacherfüllungspflicht bezieht sich nur auf eine mangelfreie, im Übrigen aber gleichartige und gleichwertige Sache (vgl. BGH NJW 2013, 220, 220).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Ein Käufer eines Neufahrzeugs kann berechtigterweise erwarten, dass einem Neufahrzeug die gesetzlich vorgegebenen und auf dem technischen Datenblatt des Herstellers angegebenen Abgaswerte nicht nur deswegenattestiert werden, weil eine Software erkennt, dass sich das Fahrzeug in einem Prüfstandlauf befindet und (nur) dann in einen Modus mit höherer Abgasrückführung schaltet, weshalb geringere NOx-Werte ausgestoßen werden (vgl. LG Münster,Urt. v. 14.03.2016, Az. 11 O 341/15, zit. nach juris; LG Aachen, Urt. v. 21.03.2017, 10 O 177/16, BeckRS 2017, 105815 Rn. 22).
  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Zur Beschaffenheit gehören diejenigen Faktoren, die der Sache selbst anhaften, sowie alle Beziehungen der Sache, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 2016, 2874).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Es entzieht dem Käufer darüber hinaus die Vergleichsgrundlage, da die Aussagekraft der im Prüfbetrieb gemessenen Werte für den realen Betrieb völlig ins Leere geht (vgl. auch LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, Az. 2 O 83/16, zit. nach juris m.w.N.).
  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Im Übrigen ist auch das Fahrzeug deshalb als mangelhaft anzusehen, weil es schon nach dem Beklagtenvortrag zwingend einem Software-Update zu unterziehen ist, um Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und keine Betriebsuntersagung gem. § 5 FZV zu riskieren (vgl. LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16, BeckRS 2017, 106026).
  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Auszug aus LG Kleve, 12.07.2017 - 2 O 220/16
    Nicht zuletzt wird durch die Verwendung eines neuen Motortyps die Klassifizierung der Schadstoffklasse Euro 6 statt zuvor Euro 5 erreicht (vgl. so im Ergebnis auch LG Darmstadt, a.a.O., Rn. 25 f.; LG Kempten, Urt. v. 29.03.2017, Az. 13 O 808/16, BeckRS 2017, 106279, R. 52; LG Aachen, Urt. v. 21.03.2017, 10 O 177/06, BeckRS 2017, 105815; LG Hagen, Urt. v. 07.102.2016, Az. 9 O 58/16, zit. nach juris, Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 2/18
    Neben dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs kommt dabei insbesondere seiner Motorisierung besonderes Gewicht zu; der Motor ist gewissermaßen das Herz des Fahrzeuges, prägt sein Leistungsvermögen und seine Wertschätzung (OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.2011, 13 U 1161/11; LG Münster, Urteil vom 29.01.2018, 10 O 357/16; LG Regensburg, Urteil vom 19.07.2017, 7 O 1892/16; LG Kleve, Urteil vom 12.07.2017, 2 O 220/16; LG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017, 2 O 26/16; LG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2017, 10 O 109/16).

    Im umgekehrten Fall, in dem der Käufer, der nach einem Modellwechsel die neuere Fahrzeugvariante nach seinen individuellen Ausstattungswünschen bestellt hat, vom Verkäufer eine nach den Ausstattungsmerkmalen gleiche aber - bei ihm zufällig vorhandene - ältere Fahrzeugvariante mit einem weniger leistungsstarken Motor und einer älteren Abgasnorm geliefert erhält, stünde außer Frage, dass dies keine ordentliche Erfüllung darstellt (OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.2011, 13 U 1161/11; LG Heidelberg, Urteil vom 09.11.2017, 4 O 123/16; LG Kleve, Urteil vom 12.07.2017, 2 O 220/16; LG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017, 2 O 26/17; LG Aachen, Urteil vom 21.03.2017m 10 O 177/16).

    Ob es sich bei dieser Klausel um ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Verkäufers gemäß § 315 Abs. 1 BGB, also eine einseitige Erweiterung der Rechte des Verkäufers bei gleichzeitiger Beschränkung der Rechte des Käufers auf eine Billigkeitskontrolle handelt (so bspw. OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018, 16 U 110/17; LG Kleve, Urteil vom 12.07.2017, 2 O 220/16; LG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017, 2 O 26/17; LG Braunschweig Urteil vom 09.06.2017, 11 O 3838/16; LG Aachen, Urteil vom 21.03.2017m 10 O 177/16; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. [2016], Rn. 408; Heintz, jM 2017, 354, 355), oder ob - wie das Landgericht im angefochtenen Urteil ausführt - die Klausel grundsätzlich zu einer Erweiterung des von den Parteien als erfüllungsadäquat vereinbarten Kaufgegenstandes führt, kann dabei dahinstehen.

    Jedenfalls führt sie nicht dazu, dass der Käufer einen Anspruch auf Neulieferung eines Fahrzeugs hat, welches von der ursprünglich vereinbarten und letztlich gelieferten Gattung abweicht; insbesondere folgt aus der Klausel nicht, dass die Parteien auch Neufahrzeuge der aktuellen Modellbaureihe als gleichwertige und gleichartige Kaufgegenstände vereinbart hätten (so auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2018, 27 U 2793/17; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2018, 16 U 110/17; LG Wuppertal, Urteil vom 11.07.2017, 4 O 252/16; LG Heidelberg, Urteil vom 09.11.2017, 4 O 123/16; LG Kleve, Urteil vom 12.07.2017, 2 O 220/16; LG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017, 2 O 26/17; LG Braunschweig Urteil vom 09.06.2017, 11 O 3838/16; LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2017, 12 O 362/16; Heintz, jM 2017, 354, 355 m.w.N.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage [2016], Rn. 544).

  • LG Aachen, 18.10.2018 - 9 O 146/18
    Die begehrte Nachlieferung ist jedoch nach § 275 Abs. 1 BGB unmöglich (so insb. auch LG Aachen, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 O 312/16, kürzlich bestätigt durch OLG Köln, Beschluss vom 06. März 2018 - 16 U 110/17; zum W im Besonderen LG Kleve, Urteil vom 12. Juli 2017 - 2 O 220/16; LG Dortmund, Urteil vom 30. Mai 2017 - 12 O 362/16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02. Mai 2017 - 9 O 4063/16; LG Itzehoe, Urteil vom 20. Februar 2017 - 6 O 181/16).
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