Rechtsprechung
LG Kleve, 20.07.2012 - 5 S 50/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Verpflichtung des Gesamtvereins bei Bevollmächtigung durch den Vorstand einer Fußballabteilung; Haftung bei Vertretung ohne Vertretungsmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Moers, 27.03.2012 - 563 C 237/11
- LG Kleve, 20.07.2012 - 5 S 50/12
- BGH, 05.02.2013 - VIII ZR 276/12
- AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus LG Kleve, 20.07.2012 - 5 S 50/12
Die Untergliederung muss eine körperschaftliche Verfassung besitzen, einen Gesamtnamen führen, vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig sein und neben ihrer unselbständigen Tätigkeit für den Hauptverein Aufgaben auch eigenständig wahrnehmen (BGH NJW 2008, 69).Schließlich folgt aus der Gliederung des VSM S e. V. nach einzelnen Sportarten, dass die Fußballabteilung - ebenso wie die weiteren Abteilungen - den Gesamtvereinsnamen mit einem auf die Sportart verweisenden Zusatz führt (vgl. BGH NJW 2008, 69 Rn. 53 - zitiert nach Juris).