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   LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18   

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https://dejure.org/2019,67659
LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18 (https://dejure.org/2019,67659)
LG Kleve, Entscheidung vom 20.08.2019 - 4 O 123/18 (https://dejure.org/2019,67659)
LG Kleve, Entscheidung vom 20. August 2019 - 4 O 123/18 (https://dejure.org/2019,67659)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Ein solches über ein allgemeines Klärungsinteresse hinausgehendes Feststellungsinteresse besteht grundsätzlich, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 10.10.1991, AZ: IX ZR 38/91, Rn.14, zitiert nach juris; Urteil vom 13.01.2010, AZ: VIII ZR 351/08, Rn 12, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 25.11.1988 - 6 U 69/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Nr. 26 Abs. 2 AGB-KSn zulässig (BGH, NJW 1980, 399 = WM 1979, 1176 [1178]; BGH, Beschl. v. 26.9.1985 - III ZR 213/84, BeckRS 1985, 31070245 = WM 1985, 1493; OLG Zweibrücken, WM 1984, 1635 [1637]; OLG Köln, BeckRS 1988, 31146004 = WM 1989, 526 [527]; OLG München, NJW-RR 1996, 370 = WM 1996, 1623 [1624]; Staudinger/Mülbert, BGB, § 490 Rn. 207, zitiert nach NJW-RR 2018, 1070, beck-online).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Ein solches über ein allgemeines Klärungsinteresse hinausgehendes Feststellungsinteresse besteht grundsätzlich, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 10.10.1991, AZ: IX ZR 38/91, Rn.14, zitiert nach juris; Urteil vom 13.01.2010, AZ: VIII ZR 351/08, Rn 12, zitiert nach juris).
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