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   LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13   

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LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13 (https://dejure.org/2015,7120)
LG Kleve, Entscheidung vom 23.02.2015 - 4 O 62/13 (https://dejure.org/2015,7120)
LG Kleve, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 4 O 62/13 (https://dejure.org/2015,7120)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Der Begriff des "Ort[es], an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist so zu verstehen, dass er sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) meint (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 29 = BeckRS 2014, 15813).

    Bei einem Geschäftsmodell, das von vornherein bewusst darauf abzielt, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern, und das auf Seiten des Anlegers einen Kenntnisrückstand voraussetzt, ohne den ein vernünftig denkender Anleger sich auf die Geldanlage nicht eingelassen hätte, ist bereits die durch den Anleger veranlasste Überweisung des Anlagekapitals der Deliktserfolg (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 34 = BeckRS 2014, 15813).

    Erfolgsort ist dann der Ort der Minderung des Kontoguthabens (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 34 = BeckRS 2014, 15813).

    Bei reinen Vermögensdelikten ist in Anknüpfung an die Rechtsprechung des EuGH zum Primärschaden mangels einer primären Rechtsgutsverletzung der Ort des ersten unmittelbar verletzten Interesses maßgeblich (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 36 = BeckRS 2014, 15813).

    Ist schon die Herbeiführung oder Anbahnung eines Rechtsgeschäfts rechtswidrig, so stellt der Ort den Erfolgsort dar, an dem dieses Fehlverhalten des Schädigers die erste Wirkung entfaltet hat (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 36 = BeckRS 2014, 15813).

    Hat der Kläger in diesen Fällen an seinem Wohnsitz über die Geldanlage entschieden und den Betrag angewiesen, so liegt der Schwerpunkt seiner Interessenverletzung an seinem Wohnsitz als Ort der ersten Anlageentscheidung und des Eintritts des Erstvermögensschadens (BGH, Urteil vom 24.06.2014, Az.: VI ZR 315/13 unter Rn. 37 = BeckRS 2014, 15813).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Überdies ist er eng auszulegen, weil dadurch von der Grundregel des Art. 2 EuGVVO abgewichen wird (EuGH EuZW 2012, 182, 185; EuGH NJW 2007, 3702, 3705).

    Für einen entsprechenden Zusammenhang ist nicht Voraussetzung, dass die erhobenen Klagen sich auf dieselbe Rechtsnorm gründen (EuGH NJW 2007, 3702, 3704), dies ist vielmehr nur ein Aspekt der Wertung, der nicht unabdingbar ist (EuGH EuZW 2012, 182, 185).

    Entscheidungen sind andererseits nicht bereits deswegen einander widersprechend, wenn es zu abweichenden Entscheidungen der Rechtsstreitigkeiten kommt, vielmehr muss die Abweichung trotz derselben Sach- und Rechtslage auftreten (EuGH EuZW 2012, 182, 185).

    Eine Klage gegen mehrere Personen darf aber nicht zu dem alleinigen Zwecke erhoben werden, um dadurch den gewünschten Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVVO zu begründen (EuGH EuZW 2012, 182, 185; EuGH NJW-RR 2006, 1568, 1569).

    Ob ein Zusammenhang im vorgenannten Sinne besteht, ist vom nationalen Gericht im Wege einer Gesamtbetrachtung festzustellen (EuGH EuZW 2012, 182, 185).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Überdies ist er eng auszulegen, weil dadurch von der Grundregel des Art. 2 EuGVVO abgewichen wird (EuGH EuZW 2012, 182, 185; EuGH NJW 2007, 3702, 3705).

    Für einen entsprechenden Zusammenhang ist nicht Voraussetzung, dass die erhobenen Klagen sich auf dieselbe Rechtsnorm gründen (EuGH NJW 2007, 3702, 3704), dies ist vielmehr nur ein Aspekt der Wertung, der nicht unabdingbar ist (EuGH EuZW 2012, 182, 185).

    Im Übrigen ist zwar nicht gesondert als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO festzustellen, dass eine Klage gegen mehrere Beklagte nur erhoben worden ist, um den Gerichtsstand zu begründen (EuGH NJW 2007, 3702, 3705).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Ein Handlungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO befindet sich nur dort, wo die Handlungen erfolgt sind, die es dem Gericht objektiv am besten ermöglichen zu beurteilen, ob die Voraussetzungen einer Haftung der Beklagten vorliegen (vgl. EuGH NJW 2014, 1166, 1167).

    Darin liegt aber der Zweck der Zuständigkeit des Gerichts des Handlungsortes (vgl. EuGH NJW 2014, 1166, 1167).

    Art. 5 Nr. 3 EuGVVO dient gerade nicht dem Schutz des Geschädigten (EuGH NJW 2014, 1166, 1167).

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Diese als Ausnahme zum tragenden Grundsatz der Zuständigkeit des Beklagtensitzstaates ausgestalteten Sonderzuständigkeiten - einschließlich Art. 5 Nr. 3 EuGVVO - sind eng auszulegen und erlauben keine Auslegung, die über die in der EuGVVO vorgesehenen Fälle hinausgeht (EuGH NJW 2013, 2099, 2100).

    Der autonom auszulegende Art. 5 Nr. 3 EuGVVO erlaubt keine Zurechnung fremden Handelns (EuGH NJW 2013, 2099, 2101).

    Er darf nicht im Lichte des nationalen Haftungsrechts ausgelegt werden, weil dann ein Teil der Begründetheitsprüfung unzulässigerweise in die Zuständigkeitsprüfung vorverlagert werden würde (EuGH NJW 2013, 2099, 2101).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Dieser Begriff des Zusammenhangs in Art. 6 Nr. 1 EuGVVO ist autonom auszulegen, weil die Vorschrift nicht auf das nationale Prozessrecht verweist (EuGH NJW-RR 2006, 1568, 1569).

    Eine Klage gegen mehrere Personen darf aber nicht zu dem alleinigen Zwecke erhoben werden, um dadurch den gewünschten Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVVO zu begründen (EuGH EuZW 2012, 182, 185; EuGH NJW-RR 2006, 1568, 1569).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Der "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", ist aber nur der Ort, an dem der ursprüngliche Schaden eingetreten ist (vgl. EuGH NJW 2009, 3501, 3502).
  • BGH, 06.07.2004 - X ZR 171/02

    Anforderungen an die Schriftform einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Die Vereinbarung wahrt die prozessuale Schriftform des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. a.) EuGVVO, ein unterschriebenes Telefax reicht aus (BGH NJW-RR 2005, 150, 151; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl. 2013, Art. 23 EuGVVO, Rn. 8).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-387/12

    Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Auch wenn der Schädiger selbst nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates tätig geworden ist, besteht unter dem Gesichtspunkte des Erfolgsorts eine Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO, wenn sich in dem Gerichtssprengel der geltendgemachte Schaden verwirklicht hat (EuGH GRUR 2014, 599, 601).
  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die

    Auszug aus LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
    Klagen auf Schadensersatz wegen der Vermittlung von chancenlosen Börsengeschäften unterfallen grundsätzlich dem Begriff der "unerlaubten Handlung" im Sinne von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (vgl. BGH BKR 2012, 78, 80).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei

  • EuGH, 10.03.1992 - C-214/89

    Powell Duffryn / Petereit

  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

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