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   LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03   

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https://dejure.org/2003,26863
LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03 (https://dejure.org/2003,26863)
LG Kleve, Entscheidung vom 24.10.2003 - 5 S 93/03 (https://dejure.org/2003,26863)
LG Kleve, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 5 S 93/03 (https://dejure.org/2003,26863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Bei einem Einbruchdiebstahl beschädigter Pkw ist unfallfrei

  • openjur.de

    Zusicherung (Garantie) unfallfrei, Offenbarungspflicht von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 463 BB a.F.
    Zusicherung (Garantie) unfallfrei, Offenbarungspflicht von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "unfallfrei" bei einem Gebrauchtwagen nach der Verkehrsauffassung; Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens i.F.d. Vorliegens eines durch eine straßenverkehrsuntypische Einwirkung auf das KFZ entstandenen Schadens in Form von Kratzern am Türschloss ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1992 - 13 U 148/91
    Auszug aus LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
    Ist dem Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ein Mangel oder ein früherer Unfallschaden (der kein Bagatellschaden ist) bekannt oder hält er solche Schäden aufgrund konkreter Anhaltspunkte wenigstens für möglich, so hat er diesen Umstand auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH, Urteil vom 3.3.1982 - VIII ZR 78/81, NJW 1982, 1386; Landscheidt/Segbers, NZV 1991, 289, 293; vgl. auch bzgl. Schäden durch Hagelschlag, die Folgeschäden durch Rost verursachen können, OLG E, Urteil vom 23.01.1992 - 13 U 148/91).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
    Ist dem Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ein Mangel oder ein früherer Unfallschaden (der kein Bagatellschaden ist) bekannt oder hält er solche Schäden aufgrund konkreter Anhaltspunkte wenigstens für möglich, so hat er diesen Umstand auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH, Urteil vom 3.3.1982 - VIII ZR 78/81, NJW 1982, 1386; Landscheidt/Segbers, NZV 1991, 289, 293; vgl. auch bzgl. Schäden durch Hagelschlag, die Folgeschäden durch Rost verursachen können, OLG E, Urteil vom 23.01.1992 - 13 U 148/91).
  • OLG Hamm, 29.09.1994 - 28 U 175/93
    Auszug aus LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
    Falls selbst geringfügige, ausgebesserte Schäden, wie z.B. Lackschäden, die durch Steinschlag, unvorsichtiges Türöffnen oder ähnliche Unachtsamkeiten entstanden sind, ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen würden, gäbe es keinen unfallfreien Gebrauchtwagen, denn Kleinstschäden dieser Art lassen sich beim mehrjährigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht vermeiden (vgl. OLG N, Urteil vom 20.6.2002 - 19 U 582/01; OLG I2, Urteil vom 29.9.1994 - 28 U 175/93).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02

    Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW;

    Auszug aus LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Klägerin überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. OLG E, Urteil vom 8.11.2002 - 3 U 37/02, NZV 2003, 94 zur Nachlackierung eines Gebrauchtwagens).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Auszug aus LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
    Wenn durch straßenverkehrsuntypische Einwirkungen von außen Schäden an einem Kraftfahrzeug verursacht werden, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Folgen einer deliktischen Planung sind, handelt es sich nicht um einen "Unfall" (vgl. - zur strafrechtlichen Sicht - BGH v. 15.11.2001 - 4 StR 233/01, NJW 2002, 626, 627; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. § 142 Rn. 12).
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