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   LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05   

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https://dejure.org/2005,24351
LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05 (https://dejure.org/2005,24351)
LG Kleve, Entscheidung vom 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05 (https://dejure.org/2005,24351)
LG Kleve, Entscheidung vom 26. August 2005 - 182 Vollz 2/05 (https://dejure.org/2005,24351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überbelegung, Mehrfachbelegung von Hafträumen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MRVG NRW § 2; StVollzG § 144
    Überbelegung, Mehrfachbelegung von Hafträumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Belegung von Schlafräumen mit 3 Personen im Maßregelvollzug ; Bestimmung der Gestaltung eines Haftraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
    Auszug aus LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05
    Eine Belegung von Schlafräumen mit 3 Personen mag im Maßregelvollzug auch über längere Zeit hinweg zulässig sein (so Prütting, MRVG NRW, 2004, § 2 Rn. 8; vgl. aber § 18 StVollzG mit der Einschränkung für Altbauten gem. § 201 StVollzG und OLG Celle NStZ 1999, 216); hierfür könnte sprechen, dass beispielsweise auch Wehrpflichtigen das Übernachten in Gemeinschaftsräumen abverlangt wird.

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Untergebrachten, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 329; OLG Celle NStZ 1999, 216; Münchener Kommentar zum StGB, 2005, § 64 Rn. 60).

    Dieser wird zukünftig mit maximal 6 Monaten zu bemessen sein (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; Kretschmer NStZ 2005, 254); im Hinblick auf die im hiesigen Bezirk bislang noch nicht gerichtlich festgelegte Toleranzgrenze ist hier ein Abwarten bis Ende diesen Jahres angebracht.

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05
    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Untergebrachten, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 329; OLG Celle NStZ 1999, 216; Münchener Kommentar zum StGB, 2005, § 64 Rn. 60).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05
    Auch die Frage, ob ein Menschenrechtsverstoß vorliegt, kann hier dahingestellt bleiben, da mit diesem Vorwurf nicht inflationär umgegangen werden sollte und sich die Frage der Rechtmäßigkeit der Belegungsanordnung bereits auf einfachgesetzlicher Grundlage - natürlich unter Beachtung der betroffenen Grundrechte und Verfassungsgarantien - beantworten lässt (die etwa vom OLG Zweibrücken in NStZ 1982, 221 hinsichtlich des Strafvollzugs vertretene Ansicht, § 144 StVollzG richte sich nur an die Vollzugsbehörde, ohne dass der einzelne Gefangene hieraus einen Anspruch herleiten könne, findet im Gesetzeswortlaut keine Stütze und überzeugt auch im Hinblick auf Sinn und Zweck der Vorschriften nicht).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05
    Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich (vgl. etwa OLG Frankfurt/Main NJW 2003, 2843; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz Ws 147/04; weitere Nachweise aus der Rspr. bei Kretschmer NStZ 2005, 251; Kamann, Handbuch, 2002, Rn. 631; Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 144 Rn. 2, wobei strengere Maßstäbe angebracht sind, wenn sich - anders als hier - eine nicht abgetrennte Toilette im Raum befindet).
  • LG Osnabrück, 16.09.1985 - 23 StVK 1595/85
    Auszug aus LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05
    Pflichtverteidigung im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO gibt es im Maßregelvollzugsverfahren nicht (LG Osnabrück StV 1986, 351; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, D 5.5 Seite 240).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Das Landgericht Kleve hat in einer jüngeren Entscheidung (Beschluss vom 26. August 2005 - 182 Vollz 2/05 -, juris) zwar die langfristige Unterbringung von drei Verurteilten in einem 18 m² großen Raum mit separatem WC für im Vollzug der Maßregel gemäß § 63 StGB unzulässig erklärt.
  • OLG München, 05.01.2009 - 4 Ws 162/08
    Gleiches gilt, wenn die Zimmerauszeit besonders lang andauert (vgl. LG Kleve Beschluss vom 26.8.2005 182 Vollz 2/05 zit. nach juris dort Rn. 23 m.w.N.; Kretschmer NStZ 2005, 251/254 etwa ab 6 Monaten; KG a.a.O. 224 etwa ab 1 Jahr) oder wenn die Dauer der Zimmerauszeit unabsehbar erscheinen muss, da dies die Gefahr einer die Persönlichkeit zerstörenden Hoffnungslosigkeit begründen kann (KG a.a.O. 224).
  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
    Dabei ist stets im Blick zu behalten, dass im Maßregelvollzug insbesondere schuldunfähigen Tätern im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit mit der Unterbringung ein Sonderopfer abverlangt wird, dessen belastende Wirkung möglichst gering zu halten ist (so auch LG Kleve Beschl. v. 26.8.2005 - 182 Vollz 2/05, BeckRS 2005, 11356).
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