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   LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15   

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LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15 (https://dejure.org/2016,37648)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.06.2016 - 4 T 363/15 (https://dejure.org/2016,37648)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 4 T 363/15 (https://dejure.org/2016,37648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Kleve - 8 II 83/06
  • LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Die Antragstellerin hat des Weiteren ausgeführt, die Argumentation aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ. XII ZB 86/13) verfange nicht, weil es nicht ausreiche, auf die Möglichkeit der Rückforderung hinzuweisen, die Erinnerung sei erst fünf Jahre nach der Festsetzung eingelegt worden, in der Zwischenzeit seien keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, so dass das Interesse der Antragstellerin am Bestand der Festsetzung das Interesse der öffentlichen Hand an der Rückforderung überwiege.

    Zwar kann sie im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn eine Rückforderung des ausgezahlten Betrages ausnahmsweise ausscheidet, weil dem Vertrauen des Rechtsanwalts auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2013, AZ. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1009 zur entsprechenden Rechtslage bei der Betreuervergütung).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07

    Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Die Erinnerung ist nach der gesetzgeberischen Wertung des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG, der für die Erinnerung gerade nicht auf die Fristbestimmung des § 33 Abs. 3 RVG verweist, unbefristet (vgl. 10. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, AZ. 10 W 33/07, Rdn. 16, zitiert nach Juris).

    Eine anerkannte Stelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung rechnet hierzu nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, Az: I-10 W 33/07; Bundesverfassungsgericht RPflG 2007, 329 f.).

  • RG, 04.11.1927 - III 60/27

    Währungspolitik des Reichs - Enteignung

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Ob man die gesetzgeberische Entscheidung zur Entfristung des Rechtsmittels rechtspolitisch für fehlerhaft oder wünschenswert erachtet, spielt keine Rolle, "denn auch das etwa für fehlerhaft erachtete Gesetz ist Gesetz und als solches verbindlich" (RGZ 121, 169, 172), weil der "Gesetzgeber [...] selbstherrlich und an keine anderen Schranken gebunden [ist] als diejenigen, die er sich selbst in der Verfassung oder in anderen Gesetzen gezogen hat" (RGZ 118, 325, 327).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - 1 Ws 362/12

    Rückforderung überzahlter Pflichtverteidigervergütung

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Demgegenüber vertritt zwar der 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.01.2012, AZ. 1 Ws 362/12, zitiert nach Juris) die Auffassung, eine Änderung der Kostenfestsetzung sei analog § 20 Abs. 1 Satz 1 GKG nur bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach Mitteilung des Kostenfestsetzungsbeschlusses möglich; diese Norm sei analog auf die Rückforderung zu Unrecht festgesetzter Rechtsanwaltsvergütung anwendbar (vgl. 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf, a.a.O., Rdn. 5, zitiert nach Juris).
  • RG, 21.05.1928 - VI 505/27

    Aufwertungsgesetz

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Ob man die gesetzgeberische Entscheidung zur Entfristung des Rechtsmittels rechtspolitisch für fehlerhaft oder wünschenswert erachtet, spielt keine Rolle, "denn auch das etwa für fehlerhaft erachtete Gesetz ist Gesetz und als solches verbindlich" (RGZ 121, 169, 172), weil der "Gesetzgeber [...] selbstherrlich und an keine anderen Schranken gebunden [ist] als diejenigen, die er sich selbst in der Verfassung oder in anderen Gesetzen gezogen hat" (RGZ 118, 325, 327).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung durch einen Assessor

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Für den Assessor gilt insoweit, dass die Tätigkeit des Assessors vom Rechtsanwalt nur dann vergütet verlangt werden kann, wenn der Assessor bei diesem Rechtsanwalt angestellt ist und im Übrigen auch seine Zulassung als Rechtsanwalt betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.2004, AZ. VI ZB 64/03, Ziffer II 2.).
  • OLG Frankfurt, 29.08.1974 - 2 Ws 203/74
    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB kann die Antragstellerin der Staatskasse ohnehin nicht entgegenhalten, weil diese Bestimmung beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (OLG Hamm NJW 1973, 574, 575; OLG Frankfurt NJW 1975, 705, 706).
  • OLG Hamm, 17.10.1972 - 5 Ws 141/72
    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB kann die Antragstellerin der Staatskasse ohnehin nicht entgegenhalten, weil diese Bestimmung beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (OLG Hamm NJW 1973, 574, 575; OLG Frankfurt NJW 1975, 705, 706).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05

    Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3

    Auszug aus LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 23.02.2006 (AZ. 10 W 115/05, zitiert nach Juris) abschließend, dass von der Landeskasse nur die von Rechtsanwälten durch eigene Tätigkeit erbrachte Beratungshilfe aus der Landeskasse vergütet werden muss.
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