Rechtsprechung
   LG Kleve, 27.08.2015 - 6 S 188/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50998
LG Kleve, 27.08.2015 - 6 S 188/14 (https://dejure.org/2015,50998)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.08.2015 - 6 S 188/14 (https://dejure.org/2015,50998)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. August 2015 - 6 S 188/14 (https://dejure.org/2015,50998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführen des Verfahrens auf die Rüge der beschwerten Partei; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zeugenaussage zur Vorlage eines Gesellschaftsvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus LG Kleve, 27.08.2015 - 6 S 188/14
    Die Zulässigkeit und Begründetheit einer erfolgreichen Gehörsrüge unterliegt gemäß § 529 Abs. 1 ZPO der Nachprüfung durch das Berufungsgericht, denn das angegriffene Urteil beruht auf einer falschen Rechtsanwendung im Sinne von § 546 ZPO, wenn die Voraussetzungen einer Gehörsrüge zu Unrecht angenommen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2011, Az. V ZR 123/10 zur mangelnden Bindungswirkung einer Revisionszulassung auf eine Gehörsrüge hin ohne Vorliegen eines Gehörverstoßes).

    Soweit die Möglichkeit der Zulassung einer Revision auf eine Gehörsrüge hin abgelehnt wird (BGH, Urteil vom 04.03.2011, Az. V ZR 123/10), betrifft dies nur die Fortsetzung des Verfahrens, um die Revision zuzulassen, nicht jedoch die Revisionszulassung zur Klärung einer die Gehörsrüge betreffenden Rechtsfrage, da andernfalls die Vorschriften zur Gehörsrüge keiner höchstrichterlichen Klärung zugänglich wären.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht