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LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Diez, 09.12.2003 - 6 XVII 481/92
- LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Koblenz, 05.02.2003 - 2 T 36/03
Auszug aus LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06
Besitzt die betreute Person (ererbtes) Vermögen, das die Schongrenze übersteigt, ist diese auch dann nicht mittellos, wenn diesem Vermögen Verbindlichkeiten gegenüber dem Sozialhilfeträger gegenüberstehen, die bisher nicht durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige konkretisiert worden sind und der Sozialhilfeträger seine Leistungen ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Betroffenen erbracht hat (im Anschluss an BayObLG München vom 31. Juli 2002 - 3Z BR 115 mit 118/02 - = BtPrax 02, 262; LG Koblenz, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 T 36/03 -) .Er ist daher nicht als vermögensmindernd anzusehen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 262; Beschluss der Kammer vom 5. Februar 2003, 2 T 36/03).
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger
Auszug aus LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06
Er ist daher nicht als vermögensmindernd anzusehen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 262; Beschluss der Kammer vom 5. Februar 2003, 2 T 36/03).