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   LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07   

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LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07 (https://dejure.org/2008,27265)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2008 - 1 O 273/07 (https://dejure.org/2008,27265)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2008 - 1 O 273/07 (https://dejure.org/2008,27265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an Einwilligungserklärung für Werbe-Anrufe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Einwilligungserklärung für Werbe-Anrufe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (vgl. KG, Urt. v. 06.02-2007 - 15 S 1/06; OLG Hamm, GRUR 1992, 889; vgl. ferner BGH, NJW 2004, 1655 und KG, NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (vgl. KG, Urt. v. 06.02-2007 - 15 S 1/06; OLG Hamm, GRUR 1992, 889; vgl. ferner BGH, NJW 2004, 1655 und KG, NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden).
  • LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen unerbetenen

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (vgl. KG, Urt. v. 06.02-2007 - 15 S 1/06; OLG Hamm, GRUR 1992, 889; vgl. ferner BGH, NJW 2004, 1655 und KG, NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden).
  • AG Hamburg, 20.06.2005 - 5 C 11/05

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Diese tragen nämlich die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Adressat des jeweiligen Anrufs diesem vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann (vgl. LG Berlin, MMR 2002, 631, 633; KG, MMR 2002, 685; LG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2004 - 12 O 384/03; AG Hamburg, GRUR-RR 2005, 399).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Sie haftet nämlich jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, 248, 251).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03

    Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    An den Nachweis der Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zustellen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 619, 623).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Dann aber ist die Störung bereits geschehen, die Zeit des Angerufenen aus dessen Sicht unnütz in Anspruch genommen und Ärger über die Belästigung entstanden, und der Abbruch des Gesprächs gerade gegenüber höflich auftretenden geschulten Werbern ist häufig nicht ohne Weiteres möglich (vgl. BGHZ 113, 282).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Sie haben auch nicht erkennen lassen, dass sie sich dem Endurteil beugen werden, wozu sie etwa eine strafgesicherte Unterlassungsverpflichtung unter der in einem solchen Sonderfall möglichen Bedingung hätten abgeben können, dass das Verbot endgültigen Bestand habe (vgl. BGH, a. a. O.; GRUR 1973, 208, 210 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88

    Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das aus Artt. 1 und 2 GG abgeleitete und gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z. B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten

    Auszug aus LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
    Aufgrund der im Streitfall verursachten Beeinträchtigungen besteht auch eine Vermutung dafür, dass die Gefahr einer Wiederholung der Störungen gegeben ist (vgl. Palandt/ Sprau, a. a. O., Rn. 20), zumal die Beklagte Abwehransprüche des Klägers in Abrede stellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 1854; LG Hannover, AfP 1988, 166, 167).
  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

  • LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
  • LG Hannover, 09.07.1987 - 27 O 140/87
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

  • KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00

    Unerwünschte eMail-Werbung

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Das Interesse an ungestörter Berufsausübung und der allgemeinen Persönlichkeitsentfaltung ist höher zu bewerten als das Interesse des Werbenden an einer für ihn bequemen und kostengünstigen Übermittlung von Werbung, welche er grundsätzlich auch mit normaler Briefpost der Beklagten übermitteln kann (vgl. LG Koblenz, Urt. v. 01.04.2008 - 1 O 273/07).
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