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   LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17   

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LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17 (https://dejure.org/2020,22703)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17 (https://dejure.org/2020,22703)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17 (https://dejure.org/2020,22703)
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  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Anderenfalls könnte ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Vertreter vertreten lässt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen, ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online).

  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Die Vorschrift des § 5 RVG, die die Vertretung von Rechtsanwälten gebührenrechtlich regelt, nimmt die Vertretung eines Pflichtverteidigers gerade nicht aus dem Regelungsbereich aus (OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, Rn. 14, juris).

  • OLG Oldenburg, 13.05.2014 - 1 Ws 195/14

    Grundgebühr, Terminsvertreter

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    oder pp2., was weiterhin belegt, dass der Erinnerungsführer nur in die Vertretung der bereits bestellten Verteidigerinnen eingewiesen werden sollte: Eine solche Beiordnung als sogenannter "Terminsvertreter" ist verfahrensrechtlich zulässig und hat dann gebührenrechtlich zur Folge, dass nur ein Pflichtverteidigermandat abzurechnen ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12

    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Dies würde sich in unangemessener Weise zum Nachteil des Angeklagten, der im Falle seiner Verurteilung die Verteidigergebühren zu tragen hat (§ 465 Abs. 1 StPO), oder zum Nachteil der Staatskasse, die zunächst für die Pflichtverteidigervergütung aufzukommen hat (§ 55 Abs. 1 RVG), auswirken (LG Hannover, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 33 Qs 51/15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Teilweise wird vertreten, dass der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, sich nicht auf die Terminsgebühr beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu '§ 2 Abs. 2 RVG umfasst (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2014 - 1 Ws 148/14, Rn. 12 ff., juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 3 Ws 281/08, Rn. 6, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 Ws 700/10, Rn. 9, juris).
  • OLG Bamberg, 21.12.2010 - 1 Ws 700/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren des Terminsvertreters eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Teilweise wird vertreten, dass der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, sich nicht auf die Terminsgebühr beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu '§ 2 Abs. 2 RVG umfasst (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2014 - 1 Ws 148/14, Rn. 12 ff., juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 3 Ws 281/08, Rn. 6, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 Ws 700/10, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
    Teilweise wird vertreten, dass der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, sich nicht auf die Terminsgebühr beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu '§ 2 Abs. 2 RVG umfasst (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2014 - 1 Ws 148/14, Rn. 12 ff., juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 3 Ws 281/08, Rn. 6, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 Ws 700/10, Rn. 9, juris).
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