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   LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HK O 97/15 UmwG   

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LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HK O 97/15 UmwG (https://dejure.org/2017,24300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2017 - 4 HK O 97/15 UmwG (https://dejure.org/2017,24300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 4 HK O 97/15 UmwG (https://dejure.org/2017,24300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Winkler+Dünnebier AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Winkler+Dünnebier AG verzögert sich

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Winkler+Dünnebier AG verzögert sich

Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Winkler+Dünnebier AG geht in die Verlängerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des BundeSgerichtshofs grundsätzlich der nach Handelsumsätzen gewichtete Durchschnittskurs einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme, die den Abfindungsanspruch auslöst (vgl. BGH AG 2010, 629 f. - "Stollwerck"; OLG Stuttgart ZIP 2010,. 274 f.).

    Bereits ab der Ankündigung einer Strukturmaßnahme tritt an die Stelle der Markter- Wartung hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmenswertes und des damit der Aktie innewohnenden Verkehrswertes die Markterwartung an die Abfindungshöhe (BGH AG 2010, 629 f.; - "Stollwerck"; OLG Stuttgart ZIP 2010, 274 f. ).

    58. Zwar hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall geboten sein könne, den aus einer dreimonatigen Referenzperiode vor Ankündigung der Strukturmaßnahme ermittelten Börsenwert anhand der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung hochzurechnen, wenn zwischen der Ankündigung und dem Bewertungsstichtag ein längerer Zeitraum verstreicht und die vorgenannte Entwicklung eine Anpassung geboten erscheinen lässt (vgl. BGH AG 2010, 629 f. -;,Stollwerck").

    Dieser soll insbesondere nicht in det Lage sein, durch ein frühzeitiges Ankündigen der Maßnahme und anschließendes Zuwarten mit ihrer Umsetzung die Minderheitsaktionäre von einer positiven Börsenentwicklung auszuschließen (vgl. BGH AG 2010, 629 f. - "Stallwerck").

    Als normal oder üblich wird man angesichts des Aufwands für Bewertung, Prüfung und Vorbereitung der Hauptversammlung jedenfalls noch einen Zeitraum bis zu sechs Monaten ansehen müs.- sen (Vgl. OLG Stuttgart AG 2011, 420 f.; Bungert BB 2010, 2227 f.; Bücker NZG 2010, 967 f.).Der Bundesgerichtshof hat einen "längeren Zeitraum" erst ab einer Dauer von siebeneinhalb Monaten angenommen (vgl. BGH AG 2010, 629 f. - "Stollwerck").

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare -Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2008, 883- [juris Rn. 65]; NZG 2007, 112 [juris Rn. 28]).

    19. Die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH NJW 2003, 3272 f.; OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 30]; BayObLG NJW-RR 1996, 1125 f. BayObLG NZG 2006, 156 f. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Rn. 19) und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1999, 3769 f.).

    ·durch andere Annahmen des Gerichts ersetzt werden dürfen (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2012, 133 f.; 2008, 883 [juris Rn. 65]; NZG 2007, 112 [juris Rn. 28]).

    Er wird aus dem durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen abgeleitet (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112 [juris Rn. 38]).

    Der Risikozuschlag beruht auf dem Gedanken der Risikoaversion der Marktteilnehmer, wonach das Unternehmerrisiko durch entsprechend höhere Renditechancen abgegolten wird (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 112 jjuris Rn. 47]; Simon/Leverkus in Simon, SpruchG, Anh § 11 Rn. 123).

    Gegenüber einer pauschalen Risikobetrachtung verdient das CAPM aber schon deshalb den Vorzug, weil es durch die Aufgliederung der Risikobetrachtung in das · allgemeine Risiko von Anlagen in Aktien einerseits und das spezifische Risiko des zu bewertenden Unternehmens andererseits methodisch transparenter ist (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 48]; Simon/Leverkus in Simon, SpruchG, Anh § 11 Rn. 127; Paulsen in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 117).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Dabei gilt, dass ein "wahrer Wert" des Aktieneigentums, der im Rahmen einer an den Kriterien "richtig" oder "falsch" orientierten Prüfung ermittelt werden könnte, nicht existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2012, 133 f.; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5..Aufl., Rn. 20).

    ·durch andere Annahmen des Gerichts ersetzt werden dürfen (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2012, 133 f.; 2008, 883 [juris Rn. 65]; NZG 2007, 112 [juris Rn. 28]).

    Sie wird in der Bewertungspraxis und in der Rechtsprechung beachtet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.05.2011 zu 21 W 3/11 Uuris Rn. 57]; OLG Stuttgart ZIP 2012,133 f.; BB 2011, 1522 f. ).

    46. Für die Übernahme der vom IDW empfohlenen Bandbreite spricht angesichts der noch nicht abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion jedenfalls der Umstand, dass sie sich nicht an einer extremen Auffassung orientiert, sondern in etwa im Mittelfeld der Ergebnisse verschiedener für den deutschen Kapitalmarkt veröffentlichter empirischer Studien rangiert, deren Ergebnisse von negativen Werten bzw. Werten nahe null bis zu Werten über 10% reichen (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2012, 133 f.).

    In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur ist belegt, dass das Gewinnwachstum der Unternehmen im Durchschnitt die Inflationsrate nicht erreicht (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2012, 133 f.).

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    19. Die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH NJW 2003, 3272 f.; OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 30]; BayObLG NJW-RR 1996, 1125 f. BayObLG NZG 2006, 156 f. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Rn. 19) und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1999, 3769 f.).

    Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag "unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Karlsruhe AG 2005; 45 f.; OLG Düsseldorf NZG 2000; 693 f.; IDW S. 1 Tz. 91 ff, 122).

    Der Ansatz eines Risikozuschlags ist weitgehend anerkannt (vgl..BayObLG AG 2006, 41 f.; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324 f.; NZG 2000, 693 f.).

    erhebliche Ermessensspielräume und kann nicht zu einer mathematisch exakten Bemessung der Risikoprämie fühfen (vgl. BayObLG AG 2006, 41 f.).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    4 HK 0 97/15 UmwG - Seite 28 - Dass seine Prüfung regelmäßig gleichzeitig mit dem Erstellen des Bewertungsgutachtens erfolgt, ändert nichts daran, dass es sich um eine unabhängige Prüfung handelt, und begründet für sich genommen auch keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des vom Gericht bestellten Prüfers (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363 f.; OLG Hamburg ZIP 2004! 2288 f.): Die Feststellung der Unangemessenheit der Abfindung kann regelmäßig nicht getroffen werden, wenn und soweit das von dem Angemessenheitsprüfer akzeptierte Bewertungsgutachten auf in der Wirtschaftswissenschaft anerkannten und in der Praxis gebräuchlichen Methoden beruht und diese fachgerecht und methodensauber umsetzt.

    Durch Vorschläge des Hauptaktionärs wird die Unabhängigkeit der allein dem Gericht obliegenden Auswahl- bzw. Bestellungsentscheidung aber nicht tangiert (vgl. BGH ZIP 2006, 2080 f.; OLG Stuttgart AG 2010, 510 f.; NZG 2004,146 f.; Holzborn/Müller in Bürgers/Körber, AktG, 2.Aufl., § 327c Rdn 9a).

    21. Der Umstand, dass der Prüfungsbericht der Angemessenheitsprüferin und das Unierneh- Menswertgutachtender Bewertungsgutachterin zeitlich teilweise parallel erstellt wurden, schadet nicht (vgl. BGH ZIP 2006, 2080 [juris Rn. 14]; OLG Stuttgart NZG 2004, 146 [juris Rn. 21 ff.];.

  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens;

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Mehr als ein Anhaltspunkt kann sich daraus schon deshalb nicht ergeben, weil die Wertermittlung nach den einzelnen Methoden mit zahlreichen prognostischen Schätzungen und methodischen Einzelentscheidungen verbunden ist, die jeweils nicht einem Richtigkeits-, sondern nur einem Vertretbarkeitsurteil zugänglich sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08- .07.2011 zu 20 W 14/08-[juris Rn. 118]; OLG Stuttgart AG 2011, 204 fluris Rn. 256]).

    15. Soweit die Planungen und Prognosen des Unternehmens vertretbar sind, muss der Sachverständige sie seinem Gutachten zugrunde legen und darf sie nicht durch eigene, ebenfalls nur vertretbare Annahmen ersetzen (vgl: OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.07.2011 zu. .20 W 14/08 juris Rn. 171]).

    Stattdessen richtet sich der Wachstumsabschlag danach, inwieweit das Unternehmen nachhaltig in der Lage sein wird, die in seinem Fall erwarteten, nicht notwendig mit der Inflationsrate identischen Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite (z.B. Materialkosten und Personalkosten) durch entsprechende eigene Preissteigerungen an seine Kunden weiter zu geben oder durch Effizienzsteigerungen zu kompensieren-(vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.07.2001 zu 20 W 14/08 [juris Rn. 241]).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem nusscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfGE 14, 263 f.; 100, 289 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJVV-RR 1996, 1125/1126; Hüffer, AktG, § 305 Rn. 18; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn, 59).

    Die gewählte Methode muss nur den vollen Ausgleich für den von den Minderheitsaktionären hinzunehmenden Verlust sicherstellen, der jedenfalls nicht unter dem Verkehrswert liegen darf (vgl. BVerfGE 100, 289 f.).

    19. Die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH NJW 2003, 3272 f.; OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 30]; BayObLG NJW-RR 1996, 1125 f. BayObLG NZG 2006, 156 f. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Rn. 19) und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1999, 3769 f.).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem nusscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfGE 14, 263 f.; 100, 289 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJVV-RR 1996, 1125/1126; Hüffer, AktG, § 305 Rn. 18; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn, 59).

    9, Bewertungsgutachterin und Angemessenheitsprüferin haben bei der Ermittlung des Unternehmenswerts in nicht zu beanstandender Weise die Ertragswertmethode angewendet (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231 f.; OLG Düsseldorf AG 2001, 189 f. m.w.N.; OLG München, AG 2007, 287 f.).

    19. Die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH NJW 2003, 3272 f.; OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 30]; BayObLG NJW-RR 1996, 1125 f. BayObLG NZG 2006, 156 f. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Rn. 19) und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1999, 3769 f.).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 2/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Heranziehung der zum Entscheidungszeitpunkt

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    Die Nachsteuerbetrachtung ist jedenfalls methodisch überzeugender, weil sich der Unternehmenswert als Barweit der künftigen ÜberschüSse darstellt, die dem Unternehmenseigner in der Zukunft netto - also nach Abzug seiner persönlichen Ertragsteuern - aus der Beteiligung zufließen (vgl. OLG Stuttgart AG 2011, 420 [juris Rn. 258]).

    Als normal oder üblich wird man angesichts des Aufwands für Bewertung, Prüfung und Vorbereitung der Hauptversammlung jedenfalls noch einen Zeitraum bis zu sechs Monaten ansehen müs.- sen (Vgl. OLG Stuttgart AG 2011, 420 f.; Bungert BB 2010, 2227 f.; Bücker NZG 2010, 967 f.).Der Bundesgerichtshof hat einen "längeren Zeitraum" erst ab einer Dauer von siebeneinhalb Monaten angenommen (vgl. BGH AG 2010, 629 f. - "Stollwerck").

  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    Auszug aus LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
    verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass zur Bestimmung des "wahren" Wertes der Unternehmensbeteiligung stets jede denkbare Methode der Unternehmensbewertung heranzuziehen und die Abfindung nach dem Meistbegünstigungsprinzip zu berechnen wäre (vgl. BVerfG NJW 2011, 2497 f.).

    Wegen der Bedeutung der das Aktieneigentum prägenden Eigenschaft der besonderen Verkehrsfähigkeit der Aktie gebietet Art. 14 Abs. 1. GG zum Schutz der Minderheitsaktionäre, dass sie bei einem Ausschluss jedenfalls nicht weniger erhalten dürfen, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung erhalten hätten (vgl. BVerfG NJW 2011, 2497 f. ni.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch die gesetzliche Regelung zur Bemessung

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine

  • BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09

    "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des

  • OLG München, 21.07.2010 - 7 U 1879/10

    Schadensersatzanspruch der Aktiengesellschaft gegen den Vorstand wegen

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

  • BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04

    Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

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