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   LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05   

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LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05 (https://dejure.org/2006,59031)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.2006 - 8 O 434/05 (https://dejure.org/2006,59031)
LG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 8 O 434/05 (https://dejure.org/2006,59031)
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  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05
    Letzteres ist dann der Fall, wenn der benachteiligte Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen (BGH NJW 1993, 520, 521; Ingenstau/Korbion-Vygen, Einl. Rn. 69).

    Die vorgenannten Gründe können daher nur eingreifen, wenn sie erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind oder dem Ausschreibenden jedenfalls vorher nicht bekannt waren (BGH a. a. O.; NJW 1993, 520, 521).

    Die Regelungen über die Zuschlagserteilung und über die Aufhebung einer Ausschreibung dienen nicht allein und zum Teil nicht einmal in erster Linie dem Schutz des einzelnen Bieters, sondern zumindest auch den Interessen des Ausschreibenden selbst und bei öffentlichen Auftraggebern vor allem auch dem Erfordernis sparsamer Haushaltsführung (BGH NJW 1993, 520, 521).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05
    Diese Ansprüche sind auf Ersatz des Schadens gerichtet, den der Bieter dadurch erlitten hat, dass er darauf vertraut hat, die Ausschreibung werde nach den Vorschriften der VOB/A abgewickelt und insbesondere nicht aus einem anderen als den in § 26 VOB/A genannten Gründen aufgehoben (BGH NJW 1998, 3636 f.; 3640, 3643).

    Sie trägt dem Vertrauen des Bieters darauf Rechnung, dass das Ausschreibungsverfahren entsprechend seiner Funktion normalerweise seinen Abschluss durch den Zuschlag an einen Teilnehmer, das heißt die Erteilung des Auftrags, sein Ende findet (BGH NJW 1998, 3636, 3637).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05
    Anderenfalls hätte es der Ausschreibende in der Hand, nach seiner freien Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bestehenden Bindungen zu entgehen (BGH NJW 2001, 3698, 3701).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05
    Ein solcher anspruchsbegründender Pflichtenverstoß wäre nur dann gegeben, wenn keiner der Aufhebungsgründe des § 26 VOB/A vorgelegen und die Aufhebung der Ausschreibung somit den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts widersprochen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 3640, 3643).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus LG Koblenz, 09.06.2006 - 8 O 434/05
    Nur in besonderen - seltenen - Fällen kann er auch den Ersatz des sog. positiven Interesses und damit insbesondere den durch die Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinn umfassen (BGH a. a. O.; NJW 2002, 2558; Ingenstau/Korbion-Vygen, 15. Aufl. 2004, Einl. Rn. 54 ff.).
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