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   LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13   

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https://dejure.org/2014,25672
LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13 (https://dejure.org/2014,25672)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.2014 - 2 S 49/13 (https://dejure.org/2014,25672)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 2014 - 2 S 49/13 (https://dejure.org/2014,25672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilung von Sondereigentum kann eine bisher allein genutzte Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum wandeln; § 5 Abs. 2 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gemeinschaftseigentum an einer nur zwei Eigentümern dienenden Heizungsanlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Auch ein solches Drittrechtsverhältnis kann aber Gegenstand einer Feststellungsklage sein, falls diese zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und die Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung haben (BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 in NJW 1993, 2539 - 2541).
  • OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06

    Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Zwar kann grundsätzlich eine Eintragung neuen Gemeinschaftseigentums im Grundbuch nur erfolgen, wenn dem alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03. April 2007 in RPfleger 2007, 459 f.).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Deshalb ist zu einer Umwandlung die Einigung aller Miteigentümer in Auflassungsform nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 873, 925 BGB erforderlich (BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 1997 in DNotZ 1998, 379).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 in NJW-RR 2012, S. 85 f.).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Dieser Entstehung von Gemeinschaftseigentum steht nicht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz entgegen, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch die Teilung einer Sondereinheit kein zusätzliches Gemeinschaftseigentum aufgezwungen werden kann (für diesen Grundsatz siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 2011, RNotZ 2012, 571 ff.; BayObLG, Beschluss vom 07. Dezember 1995 in NJW-RR 1996, 721; Hügel in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2013, § 5 WEG Rn. 18; Kral in Timme, Beck'scher Online-Kommentar WEG, § 7 WEG Rn. 114).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
    Dieser Entstehung von Gemeinschaftseigentum steht nicht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz entgegen, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch die Teilung einer Sondereinheit kein zusätzliches Gemeinschaftseigentum aufgezwungen werden kann (für diesen Grundsatz siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 2011, RNotZ 2012, 571 ff.; BayObLG, Beschluss vom 07. Dezember 1995 in NJW-RR 1996, 721; Hügel in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2013, § 5 WEG Rn. 18; Kral in Timme, Beck'scher Online-Kommentar WEG, § 7 WEG Rn. 114).
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