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LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 21.01.2009 - 14 W 43/09
- LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Bamberg, 04.07.2006 - 8 W 19/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Abweichend vom angefochtenen Beschluss umfassen die fiktiven Reisekosten indes auch die fiktiven Übernachtungskosten (vgl. OLGR Bamberg 2006, 645).Einen Reiseantritt vor 6:00 Uhr morgens hält die Kammer indes für nicht zumutbar (ebenso OLGR Bamberg 2006, 645; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
- BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Danach ist die Beauftragung des Hauptbevollmächtigten nicht erforderlich, wenn ein am Ort des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter hätte beauftragt werden müssen ( BGH, NJW-RR 2004, 1212 [BGH 13.05.2004 - I ZB 3/04] ). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Die entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur notwendig und damit erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich - die Grenze wird bei Mehrkosten von 10 % gezogen - übersteigen ( BGH, VersR 2006, 136 [BGH 21.09.2005 - IV ZB 11/04] ; BGH, NJW-RR 2005, 707 [BGH 14.09.2004 - VI ZB 37/04] ).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Um dem Bedarf an persönlichem Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Anwalt Rechnung zu tragen, kann eine Partei grundsätzlich die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten auch dann erstattet verlangen, wenn dieser bei dem Prozessgericht nicht zugelassen und am Gerichtsort nicht ansässig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1500; BGH, NJW-RR 2004, 856 [BGH 18.12.2003 - I ZB 18/03] ). - BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen …
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Hauptbevollmächtigten wiederum ist § 91 Abs. 2 S. 1 HS 2 ZPO (BGH, r+s 2005, 91 [BGH 21.01.2004 - IV ZB 32/03] ). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten richtet sich nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO ( BGH, VersR 2005, 1454 [BGH 09.09.2004 - I ZB 5/04] ; BGH, NJW 2003, 898 [BGH 16.10.2002 - VIII ZB 30/02] ). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Die entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur notwendig und damit erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich - die Grenze wird bei Mehrkosten von 10 % gezogen - übersteigen ( BGH, VersR 2006, 136 [BGH 21.09.2005 - IV ZB 11/04] ; BGH, NJW-RR 2005, 707 [BGH 14.09.2004 - VI ZB 37/04] ). - BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten richtet sich nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO ( BGH, VersR 2005, 1454 [BGH 09.09.2004 - I ZB 5/04] ; BGH, NJW 2003, 898 [BGH 16.10.2002 - VIII ZB 30/02] ). - OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine …
Auszug aus LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
Einen Reiseantritt vor 6:00 Uhr morgens hält die Kammer indes für nicht zumutbar (ebenso OLGR Bamberg 2006, 645; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).