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   LG Koblenz, 19.01.1999 - 9 Qs 17/99   

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https://dejure.org/1999,8472
LG Koblenz, 19.01.1999 - 9 Qs 17/99 (https://dejure.org/1999,8472)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.1999 - 9 Qs 17/99 (https://dejure.org/1999,8472)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 9 Qs 17/99 (https://dejure.org/1999,8472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung und Speicherung von den DNA-Identifizierungsmustern; Verurteilung wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 81g; DNA-IdentitätsfeststellungsG § 2

Papierfundstellen

  • StV 1999, 141
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Entgegen der Annahme des Beschwerdeführers zu 2. kommt es für die Frage der Erheblichkeit der Bedeutung einer Straftat nicht auf die Wahrscheinlichkeit der Spurenverursachung durch bestimmte Arten von Straftaten an; diese ist vielmehr von Fall zu Fall unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Maßnahme zu prüfen (vgl. LG Berlin, NJW 2000, S. 752; LG Freiburg, NStZ 2000, S. 165; LG Koblenz, StV 1999, S. 141; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl., Rn. 1687k; Senge in: KK-StPO, 4. Aufl., § 81g Rn. 4).
  • OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

    Diese Beurteilung ist bei Rauschgiftdelikten umstritten ( vgl. ablehnend gegenüber einer Speicherung: z.B. LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Frankenthal, StV 2000, 609; zustimmend: LG Bautzen, NJW 2000, 1207; LG Waldshut-Tiengen, StV 2001, 10; KK/Senge, StPO, 5. Aufl., § 81 g, Rdn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 81 g Anm. 7 m.w.N. ).
  • LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99

    DNA-Analyse: vorangegangene und zu erwartende Verstöße gegen das BtMG

    Allerdings hat das LG Koblenz mit Beschluss vom 19.01.1999 (StV 1999, 141 ) ausgesprochen, dass die Entnahme von Körperzellen zur Feststellung eines DNA-Identifizierungsmusters dann unverhältnismäßig sei, wenn sie wegen solcher Straftaten angeordnet werde, bei deren Begehung der Täter nicht deliktstypisch im Zusammenhang mit einer künftigen Straftat "Identifizierungsmaterial" am Tatort hinterlassen werde; das LG Koblenz hat daher die Voraussetzung für eine Maßnahme nach § 2 DNA-IFG i. V. mit § 81g Abs. 1 StPO im Falle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz , zum Beispiel bei Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verneint.

    Jedenfalls bei den vom Beschwerdeführer in der Vergangenheit begangenen und künftig möglich erscheinenden Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Form des unerlaubten (gewerbsmäßigen) Handeltreibens ist die Kammer entgegen der Meinung des Beschwerdeführers und der Ansicht des LG Koblenz (StV 1999, 141 ) und LG Rostock (StraFo 1999, 205) der Auffassung, dass es durchaus nicht unwahrscheinlich ist, dass der Täter bei der Begehung derartiger Straftaten Spurenmaterial hinterlässt, welches der DNA-Analyse zugänglich ist und daher künftig einen entscheidenden Beitrag zur Tataufklärung zu leisten im Stande ist.

  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 138/01

    Hinwirken auf förmliche Bescheidung eines Antrags nach StPO § 33a zur

    Dies wäre nicht nur angesichts der von dem Beschwerdeführer zitierten fachgerichtlichen Rechtsprechung, die im Falle von Betäubungsmitteldelikten eine Anordnung zur Feststellung eines DNA-Identifizierungsmusters abgelehnt hat (vgl. LG Koblenz, StV 1999, S. 141; zuletzt: LG Frankenthal, StV 2000, S. 609 m. Anm. Rittershaus), erforderlich gewesen.
  • LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12

    DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung

    aa) So sind bei den prognostisch zu erwartenden erheblichen Betäubungsmittelstraftaten - etwa einem erneuten (gewerbsmäßigen) Handel mit Betäubungsmitteln - etliche Fallkonstellationen denkbar, in denen der Angeklagte mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung kommen und auswertbare Körperspuren am Tatort hinterlassen könnte, die zu einer schnelleren Täterüberführung beitragen können (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 56 m.w.N.; LG Hamburg StV 2008, 571; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 81g, Rdnr. 7a; a. A. Krause in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 81g Rdnr. 38; LG Koblenz StV 1999, 141), so dass die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters eine geeignete Maßnahme zur Aufklärung derartiger Straftaten darstellt.
  • LG Waldshut-Tiengen, 08.11.2000 - 2 Qs 100/00

    DNA-Analyse: Voraussetzungen - Verhältnis zur Entscheidung über die

    Auch die Tatsache, dass vorliegend ausschließlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegeben sind, spricht nicht gegen eine Maßnahme nach § 2 DNA-IFG (a.A. LG Koblenz StV 1999, 141 ).
  • AG Kaiserslautern, 12.11.1999 - 2a Gs 1405/99

    Voraussetzungen der Anordnung einer Entnahme einer Speichelprobe und einer

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