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   LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10399
LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 (https://dejure.org/2008,10399)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 (https://dejure.org/2008,10399)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 4 HK. O 133/08, 4 HKO 133/08 (https://dejure.org/2008,10399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung verschiedener Werbemaßnahmen und bestimmter Angebotsformen im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspiel (Lotterie "6 aus 49"); Mitteilung erzielter Gewinne in einer Lotto-Annahmestelle; Bewerbung einer Lotterie ohne deutliche Hinweise auf das Verbot der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Unzulässige Werbemaßnahmen bei staatlichem Glücksspiel

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Urteil zur Zulässigkeit von Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Welche Werbung für Glücksspiele ist noch zulässig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkungen für Werbung für Glücksspiellotterie "6 aus 49" - Keine Werbung mit bereits erzielten Gewinnen in Annahmestellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
    Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit der Antragstellerin, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005, 519 f.; BayOLG München, Urt.v.31.07.2008, 29 U 3580/07).
  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

    Auszug aus LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
    Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit der Antragstellerin, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005, 519 f.; BayOLG München, Urt.v.31.07.2008, 29 U 3580/07).
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