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LG Koblenz, 24.01.2007 - 10 O 490/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94
Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen
Auszug aus LG Koblenz, 24.01.2007 - 10 O 490/06
Während die Gesellschaft durch die Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes geprägt ist, kennzeichnet sich das partiarische Darlehen durch die Verschiedenheit der Interessen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer (vgl. BGH NJW 1995, 192 [BGH 10.10.1994 - II ZR 32/94] f). - OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern
Auszug aus LG Koblenz, 24.01.2007 - 10 O 490/06
Diese Großgläubiger haben daher im Falle des Obsiegens mit einer nicht nur geringfügigen Quotenverbesserung zu rechnen, so dass eine Prozessführung aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint (std. Rspr. vgl. OLG Koblenz, JurBürö 2001, 158, OLG Celle NdsRpfl. 2004, 150, OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2005 -8 W 47/05 - ).