Rechtsprechung
   LG Koblenz, 24.11.2004 - 2090 Js 3735/03 - 9 KLs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41093
LG Koblenz, 24.11.2004 - 2090 Js 3735/03 - 9 KLs (https://dejure.org/2004,41093)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2090 Js 3735/03 - 9 KLs (https://dejure.org/2004,41093)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2090 Js 3735/03 - 9 KLs (https://dejure.org/2004,41093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,41093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF, S. 53

    Zur Frage des Bestehens eines Verfahrenshindernisses (hier: Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip) bei Abschiebung anstelle von Auslieferung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips oder des Artikel 1 Abs. 1 GG kann allenfalls in extremen Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis angenommen werden (BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BVerfG NJW 1986, 3021, 3022); denn das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen; und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigten erfordern regelmäßig die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfG NJW 1986, 3021, 3022).

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhandensein eines allgemeinen Grundsatzes des Völkerrechts, aus dem ein solches Verfahrenshindernis abgeleitet werden könnte, bisher verneint, und zwar sowohl für den Fall, dass der Beschuldigte mit List auf deutsches Hoheitsgebiet gelockt wird (BVerfG NStZ 1995, 95, 96), als auch dann, wenn er in einem anderen Staat unter Verletzung seiner Gebietshoheit festgenommen und nach Deutschland verbracht wird.

    Die generelle Annahme, über einen völkerrechtswidrig Festgenommenen könne nationale Gerichtsbarkeit nicht ausgeübt werden, widerspricht dem völkerrechtlichen System, wonach es einerseits Sache des verletzten Staates ist, zu entscheiden, ob die Rückführung des Festgenommenen verlangt werden soll oder nicht, andererseits dem Festgenommenen selbst ein individuelles Recht zur Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung nicht zuerkannt wird (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1985, 464).

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Nach der Rechtsprechung besteht daher jedenfalls in den Fällen, in denen der möglicherweise in seinen Rechten verletzte Staat kein Restitutionsverlangen etwa im Sinne einer Rückführung gestellt hat, kein Strafverfolgungshindernis (vgl. BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BGH NStZ 1985, 464).

    Die generelle Annahme, über einen völkerrechtswidrig Festgenommenen könne nationale Gerichtsbarkeit nicht ausgeübt werden, widerspricht dem völkerrechtlichen System, wonach es einerseits Sache des verletzten Staates ist, zu entscheiden, ob die Rückführung des Festgenommenen verlangt werden soll oder nicht, andererseits dem Festgenommenen selbst ein individuelles Recht zur Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung nicht zuerkannt wird (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1985, 464).

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Nach der Rechtsprechung besteht daher jedenfalls in den Fällen, in denen der möglicherweise in seinen Rechten verletzte Staat kein Restitutionsverlangen etwa im Sinne einer Rückführung gestellt hat, kein Strafverfolgungshindernis (vgl. BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BGH NStZ 1985, 464).

    Die generelle Annahme, über einen völkerrechtswidrig Festgenommenen könne nationale Gerichtsbarkeit nicht ausgeübt werden, widerspricht dem völkerrechtlichen System, wonach es einerseits Sache des verletzten Staates ist, zu entscheiden, ob die Rückführung des Festgenommenen verlangt werden soll oder nicht, andererseits dem Festgenommenen selbst ein individuelles Recht zur Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung nicht zuerkannt wird (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1985, 464).

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips oder des Artikel 1 Abs. 1 GG kann allenfalls in extremen Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis angenommen werden (BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BVerfG NJW 1986, 3021, 3022); denn das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen; und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigten erfordern regelmäßig die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfG NJW 1986, 3021, 3022).

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62
    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die generelle Annahme, über einen völkerrechtswidrig Festgenommenen könne nationale Gerichtsbarkeit nicht ausgeübt werden, widerspricht dem völkerrechtlichen System, wonach es einerseits Sache des verletzten Staates ist, zu entscheiden, ob die Rückführung des Festgenommenen verlangt werden soll oder nicht, andererseits dem Festgenommenen selbst ein individuelles Recht zur Geltendmachung einer Völkerrechtsverletzung nicht zuerkannt wird (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH NStZ 1984, 563; BGH StV 1985, 273; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1985, 464).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet ein Auslieferungsvertrag Rechte und Pflichten regelmäßig nur für die Vertragsstaaten; der Ausgelieferte selbst kann aus einem solchen Vertrag lediglich dann Rechte herleiten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist (vgl. BGH NJW 1977, 2355, 2355; BGHSt 18, 218, 220).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1983 - 2 Ss 193/83
    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Jedem Staat ist es völkerrechtlich untersagt, Personen, die sich gegen seine Gesetze vergangen haben, auf dem Gebiet eines anderen Staates ­ ohne oder gegen den Willen des territorialen Souveräns ­ zu verfolgen, festzunehmen und aus dessen Hoheitsgebiet wegzuführen (OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050, 2051).

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet ein Auslieferungsvertrag Rechte und Pflichten regelmäßig nur für die Vertragsstaaten; der Ausgelieferte selbst kann aus einem solchen Vertrag lediglich dann Rechte herleiten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist (vgl. BGH NJW 1977, 2355, 2355; BGHSt 18, 218, 220).
  • OLG Hamburg, 29.11.1994 - 3 StE 7/91
    Auszug aus LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03
    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht