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   LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HK O 25/13   

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https://dejure.org/2013,41456
LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HK O 25/13 (https://dejure.org/2013,41456)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 4 HK O 25/13 (https://dejure.org/2013,41456)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 4 HK O 25/13 (https://dejure.org/2013,41456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Ausschluss einer Sicherheitsgestellung für die Werklohnforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheit nach § 648a BGB trotz Verzichts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Recht auf Sicherheit - § 648 a BGB: Verzichtsvereinbarung wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit nach § 648a BGB trotz Verzichts? (IBR 2014, 1040)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Er ist deshalb grundsätzlich befugt, eine den vollen Vergütungsanspruch abdeckende Sicherheit nachzufordern, wenn er es für angebracht hält, und kann im Falle der Nichtleistung die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte geltend machen (vgl. BGH NJW 2001, 822 f.; NJW 2006, 2475 f.; 2010, 2272 f.).
  • LG Düsseldorf, 08.12.2011 - 32 O 110/11

    Kein genereller Verzicht eines Unternehmers eines Bauvorhabens gegenüber einem

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Nach dem Forderungssicherungsgesetz sollte gewährleistet sein, dass der Werkunternehmer bis zur oftmals langjährigen Klärung der Berechtigung der Vergütungsansprüche im Zahlungsprozess ausreichend gesichert ist (vgl. OLG Hamm IBR 2011, 211; LG Düsseldorf BauR 2012, 688).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Er ist deshalb grundsätzlich befugt, eine den vollen Vergütungsanspruch abdeckende Sicherheit nachzufordern, wenn er es für angebracht hält, und kann im Falle der Nichtleistung die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte geltend machen (vgl. BGH NJW 2001, 822 f.; NJW 2006, 2475 f.; 2010, 2272 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Er ist deshalb grundsätzlich befugt, eine den vollen Vergütungsanspruch abdeckende Sicherheit nachzufordern, wenn er es für angebracht hält, und kann im Falle der Nichtleistung die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte geltend machen (vgl. BGH NJW 2001, 822 f.; NJW 2006, 2475 f.; 2010, 2272 f.).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Denn der Besteller hat darzulegen, dass sich aufgrund von ihm erbrachter Voraus- oder Abschlagszahlungen ein Saldoüberschuss der Schlussabrechnung zu seinen Gunsten ergibt (vgl. BGH NJW 2002, 1567 f.).
  • OLG Hamm, 28.01.2011 - 19 U 155/10

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Stellung von Sicherheiten bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Koblenz, 26.11.2013 - 4 HKO 25/13
    Nach dem Forderungssicherungsgesetz sollte gewährleistet sein, dass der Werkunternehmer bis zur oftmals langjährigen Klärung der Berechtigung der Vergütungsansprüche im Zahlungsprozess ausreichend gesichert ist (vgl. OLG Hamm IBR 2011, 211; LG Düsseldorf BauR 2012, 688).
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