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LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HK.O 83/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- stroemer.de
Duroplast.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02
mho. de
Auszug aus LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
Die Beklagte nutzt den beanstandeten Domainnamen nicht für Waren, Dienstleistungen bzw. Unternehmen, die mit dem von der Klägerin betriebenen Handel Berührungspunkte aufweisen (BGH MMR 2005, 313 f.; OLG Köln MMR 2007, 123 f.). - OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
Auszug aus LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
Eine vorübergehende Unklarheit in der Zuordnung einer Domain bis zum Aufruf der Internetseite begründet grundsätzlich noch keine hinreichende Interessenbeeinträchtigung, soweit es sich nicht um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung (z.B. OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1341 f. - Steif) handelt. - OLG Frankfurt, 04.05.2000 - 6 U 81/99
Unterlassung der Verwendung eines Namensbestandteils in der Internet-Domain
Auszug aus LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
Aufgrund der erheblichen Unterschiede in den gewerblichen Angeboten der Parteien wird auch nicht der unrichtige Eindruck hervorgerufen, die Klägerin habe dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt (vgl. OLG Hamburg, MMR 2002, 682 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 547 f. = MMR 2000, 486 f.). - OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01
Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung
Auszug aus LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
Aufgrund der erheblichen Unterschiede in den gewerblichen Angeboten der Parteien wird auch nicht der unrichtige Eindruck hervorgerufen, die Klägerin habe dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt (vgl. OLG Hamburg, MMR 2002, 682 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 547 f. = MMR 2000, 486 f.). - OLG München, 12.08.1999 - 6 U 4484/98
Zulässigkeit und Rechtsfolgen des sog. Domain-Grabbing
Auszug aus LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
Anhaltspunkte dafür, dass es sich um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handeln könnte, was zu einer anderen Beurteilung führen könnte (OLG München, GRUR 2000, 519 f. - rolls-royce.de), bestehen nicht.