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LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03 - 1 KLs - (1 AR 3/10) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Erlass der Vollstreckungskosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Erlass der Vollstreckungskosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus
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- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
Auszug aus LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03
Die Kosten sind zunächst dem Grunde nach gemäß § 465 Abs. 1 StPO zu tragen, da die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Pflichtverteidigergebühren und -auslagen sowie die sonstigen im Kostenansatz aufgeführten Auslagen des Gerichts als Vollstreckungskosten im Sinne des § 464a Abs. 1 StPO anzusehen sind (vgl. zu den Gutachterkosten etwa:. OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Mai 2005, Az.: 2 Ws 274/05 …sowie Beschluss vom 27. Dezember 2007, Az.: 1 Ws 557/05: OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O., vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006, Az.: 2 BvR 1392/02 m.w.N.).Ferner ist im Rahmen der Billigkeitsentscheidung zu bedenken, dass die Voraussetzungen unter denen das OLG Koblenz in seinem Beschluss vom 27. Dezember 2007 [(Az.: 1 Ws 557/07) mit Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 Az.: 2 BvR 1392/02, Absatz. Nr. 21)] eine nicht mehr zu vertretende Beeinträchtigung des aus Art. 2 Abs. 1 , Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) abzuleitenden Anspruchs auf Resozialisierung gesehen hat, die Kammer nicht für gegeben hält.
- OLG Düsseldorf, 14.09.2006 - 4 Ws 446/06
Kostentragungspflicht für im Strafverfahren erstattete kriminalprognostische …
Auszug aus LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03
Die Kammerfolgt insoweit der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Entscheidung im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO für den vorliegenden Fall (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Dezember 2007, Az.: 1 Ws 557/05; OLG Köln, Beschluss vom 04. Dezember 2004, Az.: 2 Ws 466/04; für die grundsätzliche Möglichkeit des Absehens von der Erhebung der Kosten vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2006, Az.: 4 Ws 446/06). - OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03
Die Kosten sind zunächst dem Grunde nach gemäß § 465 Abs. 1 StPO zu tragen, da die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Pflichtverteidigergebühren und -auslagen sowie die sonstigen im Kostenansatz aufgeführten Auslagen des Gerichts als Vollstreckungskosten im Sinne des § 464a Abs. 1 StPO anzusehen sind (vgl. zu den Gutachterkosten etwa:. OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Mai 2005, Az.: 2 Ws 274/05 …sowie Beschluss vom 27. Dezember 2007, Az.: 1 Ws 557/05: OLG Köln a.a.O.;… OLG Düsseldorf a.a.O., vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006, Az.: 2 BvR 1392/02 m.w.N.). - OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 466/04
Begriff der Verfahrenskosten; Kostenpflicht des Verurteilten für die Einholung …
Auszug aus LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03
Die Kammerfolgt insoweit der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Entscheidung im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO für den vorliegenden Fall (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Dezember 2007, Az.: 1 Ws 557/05; OLG Köln, Beschluss vom 04. Dezember 2004, Az.: 2 Ws 466/04; für die grundsätzliche Möglichkeit des Absehens von der Erhebung der Kosten vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2006, Az.: 4 Ws 446/06).