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   LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08   

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https://dejure.org/2008,31088
LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08 (https://dejure.org/2008,31088)
LG Konstanz, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 Qs 27/08 (https://dejure.org/2008,31088)
LG Konstanz, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 Qs 27/08 (https://dejure.org/2008,31088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    § 43 RVG
    Abtretung - Kostenerstattungsansprüche - Zulässigkeit - Vollmacht

  • Burhoff online

    Abtretung; Kostenerstattungsansprüche, Zulässigkeit; Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 596
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 29.01.1976 - 8 Ta 116/75

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG) - Errechnung -

    Auszug aus LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08
    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung im Ergebnis der angefochtenen Entscheidung und der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach die Aufnahme einer Abtretungserklärung in die Strafprozessvollmacht in der vorliegenden Form unwirksam ist (vgl. LG, 19.07.2005, 10 Qs 92/05; LG Nürnberg-Fürth, Anwaltsblatt 1976, 166).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11

    Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch

    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 120/11

    Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch

    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 2. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • LG Leipzig, 06.01.2010 - 11 Qs 372/09

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen; Vollmachtsurkunde, Zulässigkeit

    Soweit in verschiedenen Entscheidungen (vgl. u. a. LG Konstanz, Beschl. vom 01.07.2008, 2 Qs 27/08 [zitiert nach Burhoff-Online]) die dort verwendete Abtretungserklärung im Rahmen einer Vollmacht als überraschende Klausel im Sinne des § 305 cc BGB gewertet wurde, was zur Unzulässigkeit der Abtretung geführt hat, mag dieses Argument im Hinblick auf die vorliegende Vollmachtsurkunde nicht zu überzeugen.
  • AG Hamm, 10.06.2013 - 18 AR 26/13

    Aufrechnung, Abtretung, Justizverwaltungskosten, Rechtsmittel

    Auf die Frage Wirksamkeit einer Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in einer Vollmacht (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2005, X Qs 92/05; LG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008, 2 Qs 27/08) kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2009 - L 8 SO 81/09
    Zudem spricht nach summarischer Prüfung überwiegendes dafür, dass es sich bei der unter Nr. 12 des Formulartextes der Prozessvollmacht vom 9. Mai 2007 enthaltenen Abtretungserklärung um eine unwirksame überraschende Klausel im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB handelt (vgl. zu entsprechenden unwirksamen Abtretungsklauseln in Strafprozessvollmachten LG Konstanz, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 2 Qs 27/08 -, juris und LG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2005 - X Qs 92/05 -, AGS 2007, 34).
  • AG Hamm, 11.01.2010 - 18 AR 59/09

    Erlöschen des Anspruchs eines ehemaligen Angeklagten aus einem

    92/05; LG L Beschl. v. 1.7.08, 2 Qs 27/08).
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