Rechtsprechung
   LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22813
LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05 H (https://dejure.org/2008,22813)
LG Konstanz, Entscheidung vom 18.09.2008 - 4 O 565/05 H (https://dejure.org/2008,22813)
LG Konstanz, Entscheidung vom 18. September 2008 - 4 O 565/05 H (https://dejure.org/2008,22813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht, 18.09.2008)

    Überlingen-Unglück: Gericht weist Klage ab

  • airliners.de (Pressemeldung, 18.09.2008)

    Gericht weist Schadenersatzklage nach Überlingen-Unglück ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugzeugunglück Überlingen: Kein Schadensersatz für die Haftpflichtversicherung von Skyguide - Maßgebliche Mitschuld russischer Piloten verneint

  • airliners.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.04.2008)

    Neuer Zivilprozess um Flugzeugunglück von Überlingen

  • handelszeitung.ch (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.04.2008)

    Skyguide/Zweiter Zivilprozess um Überlinger Flugzeugabsturz

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Schließlich nimmt die Kammer Bezug auf ihr Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 aus der Parallelsache 4 O 234/05 H in Verbindung mit dem dort ergangenen Tatbestandsberichtigungsbeschluss der Kammer vom 27.10.2006.

    Ob die so praktizierte Flugsicherung auf einer rechtlich wirksamen Grundlage ausgeübt wurde und wird, bildete einen zentralen Streitpunkt in dem Parallelrechtsstreit vor der hiesigen Kammer in Sachen Bashkirian Airlines ./. Bundesrepublik Deutschland (4 O 234/05 H), welcher durch stattgebendes Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 entschieden wurde und sich derzeit in der Berufung vor dem OLG Karlsruhe - Zivilsenate Freiburg - (9 U 177/06) befindet.

    So gab es neben dem oben bereits erwähnten Verfahren BAL ./. BRD (4 O 234/05 H) unter anderem noch die Klage der DHL International Ltd. ./. BRD (4 O 557/05 H), die im Juli 2007 zurückgenommen wurde, nachdem die Parteien des dortigen Rechtsstreits unter Beteiligung der Skyguide AG durch außergerichtliche Vereinbarung eine abschließende Einigung herbeigeführt hatten ("Settlement Agreement" - vorgelegt in englischer Sprache und teilweise geschwärzter Form als Anlage B 16).

    Als Haftungsgrundlage der Skyguide AG kommt das schweizerische Amtshaftungsrecht in Betracht, die Bundesrepublik Deutschland muss haftungsrechtlich nach den Grundsätzen der deutschen Amtshaftung eintreten (vgl. hierzu ausführlich das Urteil der Kammer vom 27.07.2006 in dem Parallelrechtsstreit BAL ./. Bundesrepublik Deutschland 4 O 234/05 H).

    Vorab betont die Kammer wie bereits im Urteil vom 27.07.2006 in der Parallelsache BAL ./. BRD (4 O 234/05 H) nochmals, dass bei Skyguide zahlreiche und grobe Pflichtverletzungen und Nachlässigkeiten festzustellen sind, die das tragische Unglück herbeiführten, wohingegen man das von der Klägerin in den Vordergrund gerückte Manöver der BAL-Piloten entgegen der TCAS-RA als bloßes Augenblicksversagen werten muss, zu dem es allein deshalb überhaupt kommen konnte, weil der diensthabende Lotse infolge personeller wie technischer Unzulänglichkeiten seiner ureigensten Aufgabe, nämlich der frühzeitigen Separation der Flugzeuge und Vermeidung kritischer Annäherungen, gerade nicht nachgekommen war.

    Die Kammer kann zunächst vollumfänglich Bezug nehmen auf ihr Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 in der Parallelsache BAL ./. BRD (4 O 234/05 H).

    Wie schon im Vorprozess 4 O 234/05 H sieht die Kammer sich zur Beurteilung der Verschuldensfrage der BAL-Piloten auch ohne Hinzuziehung eines Luftfahrtsachverständigen in der Lage.

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Daher billigt man dem rückgriffsweise in Anspruch Genommenen den Einwand zu, dass er nach dem für ihn maßgeblichen Recht, hier dem deutschen Haftungsrecht, nicht oder nur beschränkt haftet ( BGH NJW-RR 1989, 670 [BGH 18.10.1988 - VI ZR 223/87] ; Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., Art. 33 EGBGB RN 50 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 171/80

    Bejahung eines Feststellungsinteresses - Anerkennung eines deutschen Urteils aus

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Ein hinreichendes Rechtsschutzinteresse kann daher nach Auffassung der Kammer ebenso wenig bejaht werden wie ein Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO zu verneinen ist, wenn nicht sicher zu erwarten ist, dass ein Feststellungsurteil die Durchsetzung eines im Ausland zu verfolgenden Anspruchs zumindest erleichtert ( BGH WM 1982, 619).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Gerichtet ist dieser Anspruch ausschließlich auf abgesonderte Befriedigung aus der Freistellungsforderung, die der Insolvenzschuldnerin BAL gegen ihre Haftpflichtversicherung zusteht, soweit die Insolvenzschuldnerin von Geschädigten des Flugzeugunglücks in Anspruch genommen wird ( BGH VersR 1989, 730 [BGH 25.04.1989 - VI ZR 146/88] ; OLGR Hamburg 1997, 53; Thume, VersR 2006, 1318, 1321; Prölls/Martin WG , 27. Aufl., § 157 RNn 3 und 4).
  • OLG Hamburg, 28.10.2004 - 6 U 89/04

    Anspruch auf Erlass eines Vollstreckungsurteils für einen Beschluss des

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    6 U 89/04 - festgestellt, dass keine konkreten Anhaltspunkte für die Praxis einer Anerkennung von Urteilen in jeweils dem anderen Staat bestehen und eine Gegenseitigkeit daher nicht verbürgt ist.
  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Zu beachten ist hierbei, dass die Klägerin sich bei dieser internen Abwägung ihren eigenen Mitverschuldensanteil (bzw. den von Skyguide) im Verhältnis zu BAL voll anrechnen lassen muss, da sie nur insoweit regressieren kann, als Skyguide von BAL und/oder DHL intern Ausgleichung verlangen könnte ( BGH NJW 1955, 1314 = BGHZ 17, 214; Münchner Kommentar, a.a.O., § 426 BGB RN 38).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Einer definitiven Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage bedarf es unter dem Aspekt des Rechtsschutzbedürfnisses nicht, weil keine Prozessvoraussetzung im Sinne einer Sachurteilsvoraussetzung betroffen ist ( BGH NJW 1978, 2031 [BGH 14.03.1978 - VI ZR 68/76] ; Zöller-Greger, a.a.O., § 256 RN 7).
  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Schließlich ist auch anerkannt, dass nicht nur Aktivprozesse, sondern auch Prozesse, bei denen die beklagte Partei insolvent wird (sogenannte Passivprozesse), der Unterbrechung und Aufnahme unterliegen (so schon BGH ZIP 1998, 659 [BGH 26.11.1997 - IX ZR 309/96] vor Inkrafttreten von § 352 InsO ; ebenso Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., § 352 InsO RN 1149).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Das in aller Regel unproblematisch vorliegende allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ist dann in Frage zu stellen, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist und ein Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen Vorteil erreichen kann ( BGH WM 1996, 835, 837 [BGH 28.03.1996 - IX ZR 77/95] ).
  • OLG Karlsruhe - 9 U 177/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Überlingen-Unglück: Deutschland geht in Berufung

    Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
    Ob die so praktizierte Flugsicherung auf einer rechtlich wirksamen Grundlage ausgeübt wurde und wird, bildete einen zentralen Streitpunkt in dem Parallelrechtsstreit vor der hiesigen Kammer in Sachen Bashkirian Airlines ./. Bundesrepublik Deutschland (4 O 234/05 H), welcher durch stattgebendes Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 entschieden wurde und sich derzeit in der Berufung vor dem OLG Karlsruhe - Zivilsenate Freiburg - (9 U 177/06) befindet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht