Rechtsprechung
LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05 H |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtlicher Charakter der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Zulässigkeit von deren Ausübung durch ausländische Organe; "Völkerrechtliche Verträge" i. S. von Art. 59 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG, insbesondere im Hinblick auf "Letters of Agreement (LoA)"; ...
- archive.org
Flugzeugunglück Überlingen
Kurzfassungen/Presse (4)
- faz.net (Pressebericht, 27.07.2006)
Absturz Überlingen: Deutschland haftet für Flugzeugunglück
- archive.org (Pressemitteilung)
Flugzeugunglück von Überlingen: Haftung der Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz dem Grunde nach festgestellt
- yahoo.com (Pressemeldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.04.2011)
Flugzeugkatastrophe von Überlingen beschäftigt weiter die Gerichte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BRD haftet für Flugzeugunglück Überlingen - Landgericht stellt Schadensersatzpflicht gegenüber Fluggesellschaft fest
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
Flugzeugkollision von Überlingen
LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von
OLG Karlsruhe - 9 U 177/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)Überlingen-Unglück: Deutschland geht in Berufung
Flugzeugkollision von Überlingen
Sonstiges
- baden-wuerttemberg.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 28.07.2006)
Bund prüft Rechtsmittel gegen Konstanzer Überlingen-Urteil
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05 H
- OLG Karlsruhe - 9 U 177/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (37)
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05
Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
u.a. BGH NJW 1970, 2208; 1974, 1816 - Schlachthof; BGH NJW 1977, 197 - Abwasser) und in einer aktuellen Entscheidung erneut zusammengefasst (NJW 2006, 1121 [17]).Unschädlich hierbei dürfte sein, dass es sich bei der Ausübung der Flugsicherung um hoheitliches Handeln in Form der Eingriffsverwaltung handelt (vgl. BGH NJW 2006, 1121 [12];… Schwenk/Giemulla, a.a.O., S. 229: Weisungen des Fluglotsen als Verwaltungsakte).
Es ist anerkannt und entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle einer so genannten Beleihung ein etwaiger Anspruch des Geschädigten gegen den Beliehenen nicht dazu führt, dass damit die Haftung der Körperschaft zurücktritt (BGH NJW 2006, 1121 [14]; BGHZ 152, 380 - Zivildienst; BGHZ 49, 108 - TÜV).
- BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Daneben muss zwischen dieser hoheitlichen Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang bestehen, dass die Handlung ebenfalls noch als dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden muss (vgl. BGHZ 69, 128 zum Fluglotsenstreik;… Palandt-Sprau, a.a.O. § 839 Rn 17).Nur wenn sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der besonderen Natur des Amtsgeschäfts ergibt, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis zählt, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden sollen, besteht ihm gegenüber bei schuldhafter Pflichtverletzung eine Schadensersatzpflicht (BGHZ 69, 128).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Vorliegend ist dagegen die Rechtsebene des Individuums gegen den Staat betroffen, die parallel dazu besteht und nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen ist (BVerfGE 94, 315[330ff.]).Diese völkerrechtlichen Fragen sind aber nicht entscheidungserheblich, weshalb eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unzulässig ist (BVerfGE 94, 315[328]) .
- BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft - …
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Gleichwohl ist die Widerklage diesbezüglich unter dem Aspekt der gewillkürten Prozessstandschaft zulässig (BGH NJW 2002, 1038; NJW-RR 1988, 126). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Gleichwohl ist die Widerklage diesbezüglich unter dem Aspekt der gewillkürten Prozessstandschaft zulässig (BGH NJW 2002, 1038; NJW-RR 1988, 126). - BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Die Klägerin ist so zu stellen, als hätte sich die Beklagte amtspflichtgemäß verhalten (BGHZ 147, 381; BGH NJW 2003, 3049). - OLG Hamm, 28.10.1997 - 4 U 80/97
Besorgung fremder Rechtsangelegeheiten durch Kfz-Reparaturwerkstatt
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Es kommt demnach in erster Linie darauf an, wessen Beitrag den Eintritt des Schadens wahrscheinlicher gemacht hat (BGH VersR 1988, 1093; 1238, 1239; BGH DAR 1998, 192), wessen Handlungs- und Tatbeitrag gefährlicher war, wer die Primärursache gesetzt oder einen Schadensablauf in Gang gesetzt hat und dabei das Risiko kannte, beherrschen konnte oder bewusst in Kauf nahm. - BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01
Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für …
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Es ist anerkannt und entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle einer so genannten Beleihung ein etwaiger Anspruch des Geschädigten gegen den Beliehenen nicht dazu führt, dass damit die Haftung der Körperschaft zurücktritt (BGH NJW 2006, 1121 [14]; BGHZ 152, 380 - Zivildienst; BGHZ 49, 108 - TÜV). - BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92
Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Zwar begegnen die Widerklageanträge insoweit Bedenken, als sie auf die Abtretungen etwaiger Freistellungsansprüche von Skyguide (Anl. B 13) und der DFS (Anl. B 12) jeweils an die Beklagte gestützt werden, denn diese Abtretungen sind unwirksam (BGH NJW 1993, 2232;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 399 Rn 4). - BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94
Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte
Auszug aus LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Erhebliche Bedeutung kommt hierbei den jeweiligen Betriebsgefahren der Flugzeuge zu, wobei aber eine mitursächliche Betriebsgefahr und selbst leichte Fahrlässigkeit bei gravierendem Verschulden des anderen im Einzelfall auch ganz zurücktreten kann (BGH NJW 2000, 3069; NZV 1996, 272;… Staudinger-Vieweg a.a.O., Rn 92;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn 66 bis 69). - BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78
Kind als Schaden?
- BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99
Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
- BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
- BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am …
- BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65
Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im …
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
- BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99
Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils
- BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger
- BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75
Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als …
- BGH, 15.03.1979 - III ZR 140/77
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Teilnahme am allgemeinen …
- BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls …
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03
Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71
Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe
- BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82
Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines …
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
- EuGH, 14.10.1976 - 29/76
LTU / Eurocontrol
- BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen …
- BGH, 28.10.1976 - III ZR 155/74
Haftung einer Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer für die schädigenden …
- BGH, 20.06.1974 - III ZR 97/72
Schlachthofträger - Besondere Zwecke - Vertragsähnliche Haftung - Hoheitlicher …
- OLG Saarbrücken, 11.02.1998 - 1 U 364/97
Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, wichtiger Grund, Kündigung eines VHV, …
- BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69
Abwässerkanalisation
- LG Konstanz, 18.09.2008 - 4 O 565/05
Flugzeugkollision von Überlingen
Schließlich nimmt die Kammer Bezug auf ihr Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 aus der Parallelsache 4 O 234/05 H in Verbindung mit dem dort ergangenen Tatbestandsberichtigungsbeschluss der Kammer vom 27.10.2006.Ob die so praktizierte Flugsicherung auf einer rechtlich wirksamen Grundlage ausgeübt wurde und wird, bildete einen zentralen Streitpunkt in dem Parallelrechtsstreit vor der hiesigen Kammer in Sachen Bashkirian Airlines ./. Bundesrepublik Deutschland (4 O 234/05 H), welcher durch stattgebendes Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 entschieden wurde und sich derzeit in der Berufung vor dem OLG Karlsruhe - Zivilsenate Freiburg - (9 U 177/06) befindet.
So gab es neben dem oben bereits erwähnten Verfahren BAL ./. BRD (4 O 234/05 H) unter anderem noch die Klage der DHL International Ltd. ./. BRD (4 O 557/05 H), die im Juli 2007 zurückgenommen wurde, nachdem die Parteien des dortigen Rechtsstreits unter Beteiligung der Skyguide AG durch außergerichtliche Vereinbarung eine abschließende Einigung herbeigeführt hatten ("Settlement Agreement" - vorgelegt in englischer Sprache und teilweise geschwärzter Form als Anlage B 16).
Als Haftungsgrundlage der Skyguide AG kommt das schweizerische Amtshaftungsrecht in Betracht, die Bundesrepublik Deutschland muss haftungsrechtlich nach den Grundsätzen der deutschen Amtshaftung eintreten (vgl. hierzu ausführlich das Urteil der Kammer vom 27.07.2006 in dem Parallelrechtsstreit BAL ./. Bundesrepublik Deutschland 4 O 234/05 H).
Vorab betont die Kammer wie bereits im Urteil vom 27.07.2006 in der Parallelsache BAL ./. BRD (4 O 234/05 H) nochmals, dass bei Skyguide zahlreiche und grobe Pflichtverletzungen und Nachlässigkeiten festzustellen sind, die das tragische Unglück herbeiführten, wohingegen man das von der Klägerin in den Vordergrund gerückte Manöver der BAL-Piloten entgegen der TCAS-RA als bloßes Augenblicksversagen werten muss, zu dem es allein deshalb überhaupt kommen konnte, weil der diensthabende Lotse infolge personeller wie technischer Unzulänglichkeiten seiner ureigensten Aufgabe, nämlich der frühzeitigen Separation der Flugzeuge und Vermeidung kritischer Annäherungen, gerade nicht nachgekommen war.
Die Kammer kann zunächst vollumfänglich Bezug nehmen auf ihr Grund- und Teilurteil vom 27.07.2006 in der Parallelsache BAL ./. BRD (4 O 234/05 H).
Wie schon im Vorprozess 4 O 234/05 H sieht die Kammer sich zur Beurteilung der Verschuldensfrage der BAL-Piloten auch ohne Hinzuziehung eines Luftfahrtsachverständigen in der Lage.
- AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06
Amtshaftung: Baustellensicherung durch Unternehmer bei Straßenbauarbeiten
Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, den Privaten als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (…BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 1258; LG Konstanz, 4 O 234/05 H; Urteil vom 27.Juli 2006 ("Flugsicherung");… zustimmend Papier (!) in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 839 Rz. 138; dadurch überholt BGH NJW 1977, 628).