Rechtsprechung
   LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37101
LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14 (https://dejure.org/2014,37101)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04.06.2014 - 3 S 4/14 (https://dejure.org/2014,37101)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 3 S 4/14 (https://dejure.org/2014,37101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gericht beabsichtigt beschlussweise Zurückweisung der Berufung -> Schätzung nach Schwacke -> Günstigere... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Internetangebote

  • bav.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14
    Im Übrigen ändert auch der Umstand, dass u.a. das Oberlandesgericht Köln zwischenzeitlich seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat und nunmehr die Schwacke-Liste nicht mehr als alleinige Schätzungsgrundlage heranzieht (vgl. etwa OLG Köln, Urteil v. 30.07.2013, 15 U 212/12, Rn. 23 ff., juris), nichts daran, dass die Schwacke-Liste nach der ständigen Rechtsprechung des Bundegerichtshofs, der die Kammer folgt, weiterhin eine geeignete Schätzungsgrundlage darstellt.
  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14
    Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.08.2011 (7 U 109/11, NZV 2011, 556 ff.) zu berücksichtigen, dass die Schwacke-Liste verschiedene Fahrzeuge zu Preisgruppen zusammenfasst, wobei die Eingruppierung nicht nur nach Herstellern und Fahrzeug-Modellen erfolgt, sondern auch innerhalb desselben Fahrzeugmodels nach dessen Motorisierung differiert und sich bereits von daher aus dem Fahrzeugmodell selbst noch nicht auf die jeweilige Fahrzeuggruppe schließen lässt.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14
    Danach ist ein höherer Tarif als der sog. Normaltarif nur erstattungsfähig, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadenbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil v. 02.02.2010, VI ZR 139/08, juris, Rn. 12).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsä1tzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 05.03.2013, VI ZR 245/11, juris, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Krefeld, 04.06.2014 - 3 S 4/14
    Ist der Unfallersatztarif auch mit Rücksicht auf die Unfallsituation nicht im geltend gemachten Umfang zur Herstellung erforderlich im Sinne des § 249 BGB, kann der Geschädigte den übersteigenden Betrag nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal-)Tarif' zugänglich war (BGH, Urteil v. 14.02.2006, VI ZR 126/05, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht