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   LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06   

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https://dejure.org/2007,23105
LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06 (https://dejure.org/2007,23105)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04.10.2007 - 3 O 243/06 (https://dejure.org/2007,23105)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 3 O 243/06 (https://dejure.org/2007,23105)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06
    Zwar können Franchiseverträge grundsätzlich der Regelung des § 505 Abs. 1 Nr. 3 BGB unterfallen, dies gilt aber nur, soweit der Franchisevertrag den Bezug von Waren betrifft (BGHZ 128, 156; OLG Hamm, NJW 1992, 3179).
  • OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

    Auszug aus LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06
    Insbesondere ist es Sache jeder Partei selbst, sich über die allgemeinen Marktverhältnisse und die daraus resultierenden Risiken und Chancen zu informieren (OLG München, BB 2001, 1759).
  • OLG Hamm, 28.07.1992 - 19 U 193/92

    Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Existenzgründungskredite

    Auszug aus LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06
    Zwar können Franchiseverträge grundsätzlich der Regelung des § 505 Abs. 1 Nr. 3 BGB unterfallen, dies gilt aber nur, soweit der Franchisevertrag den Bezug von Waren betrifft (BGHZ 128, 156; OLG Hamm, NJW 1992, 3179).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81

    Bedeutung des Hinweises auf eine Widerrufsmöglichkeit wegen Abzahlungskaufs bei

    Auszug aus LG Krefeld, 04.10.2007 - 3 O 243/06
    Hiermit in Einklang steht die Rechtsprechung des BGH, nach der die Widerrufsmöglichkeit in einem solchen Fall in ein vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht umzudeuten ist (BGH, NJW 1982, 2313).
  • LG Wiesbaden, 18.12.2009 - 13 O 59/09

    Unterlassungsverfügung gegen Franchisenehmer: Ausschluss des Eilverfahrens durch

    Widerruflich gem. § 505 BGB wäre nämlich allein die Bezugsverpflichtung betreffend die von der Verfügungsklägerin bzw. deren Lieferanten zu beziehenden Waren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.12.1994, Az. VIII ZR 46/94 zu der insoweit gleichgelagerten Problematik bei Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes; LG Krefeld, Urteil vom 26.10.2006, Az 3 O 243/06).
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