Rechtsprechung
LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02 |
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Verfahrensgang
- LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
- OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 8 U 160/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
Zu Recht geht der Kläger zwar davon aus, daß seine Mutter über die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden hätte aufgeklärt werden müssen, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, daß im weiteren Entbindungsvorgang eine Situation eintreten kann, in der statt einer normalen vaginalen Entbindung nur noch eine Schnittentbindung notwendig ist oder zumindest zu einer echten Alternative zu einer vaginalen Entbindung wird (vgl. BGH VersR 1993, 703; OLG München VersR 1994, 1345 (1346)).(BGH VersR 1993, 703 (704)).
Insbesondere ist deshalb eine Aufklärung über die verschiedenen Risiken der unterschiedlichen Entbindungsmethoden nicht bei jeder Geburt erforderlich, selbst dann nicht, wenn lediglich die theoretische Möglichkeit besteht, daß im weiteren Verlauf eine Konstellation eintreten kann, die als relative Indikation für eine Schnittentbindung zu werten ist (vgl. BGH VersR 1993, 703 (704)).
- OLG München, 06.08.1993 - 24 U 645/90
Aufklärungspflichtverletzung für Geburtsschaden anläßlich einer …
Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
Zu Recht geht der Kläger zwar davon aus, daß seine Mutter über die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden hätte aufgeklärt werden müssen, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, daß im weiteren Entbindungsvorgang eine Situation eintreten kann, in der statt einer normalen vaginalen Entbindung nur noch eine Schnittentbindung notwendig ist oder zumindest zu einer echten Alternative zu einer vaginalen Entbindung wird (vgl. BGH VersR 1993, 703; OLG München VersR 1994, 1345 (1346)).Er muss ihr vielmehr die Risiken ihrer Entscheidung bewußt machen und ihre eigene Entscheidung für die eine oder andere Entbindungsmethode herbeiführen (vgl. BGH VersR 1992, 237; OLG München VersR 1994, 1345 (1347)).
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
Zwar kommt es bezüglich des Umfangs der ärztlichen Hinweispflicht entscheidend darauf an, ob das Risiko trotz seiner Seltenheit dem Eingriff, gleich einem typischen Risiko, spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH VersR 1996, 330; BGH VersR 1995, 47; BGH VersR 1991, 812 (813)). - BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
Zwar kommt es bezüglich des Umfangs der ärztlichen Hinweispflicht entscheidend darauf an, ob das Risiko trotz seiner Seltenheit dem Eingriff, gleich einem typischen Risiko, spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH VersR 1996, 330; BGH VersR 1995, 47; BGH VersR 1991, 812 (813)). - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2004 - 3 O 213/02
Er muss ihr vielmehr die Risiken ihrer Entscheidung bewußt machen und ihre eigene Entscheidung für die eine oder andere Entbindungsmethode herbeiführen (vgl. BGH VersR 1992, 237; OLG München VersR 1994, 1345 (1347)).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - 8 U 160/04 Die Berufung des Klägers gegen das am 04.11.2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - 3 O 213/02 - wird zurückgewiesen.