Rechtsprechung
LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen aufgewendeter Tierarztkosten; Eingreifen der Beweislastumkehr des § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an das Vorliegen der Unternehmereigenschaft; Verkauf von Jungkatzen als dauerhaft am Markt angebotene Leistung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 12.09.2005 - 70 C 139/04
- LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05
- BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen
Auszug aus LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05
Insoweit hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.09.2005 (VIII ZR 363/04 = NJW 2005, 3490-3492) ausgeführt, dass eine Ausnahme vom Grundsatz des § 476 BGB nicht bereits dann gegeben ist, wenn es sich um einen Mangel handelt, der typischerweise jederzeit eintreten kann und daher keinen hinreichend wahrscheinlichen Rückschluss auf sein Vorliegen bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs zulässt.In seiner Entscheidung vom 14.09.2005 (VIII ZR 363/04) hat der Bundesgerichtshof für den Fall äußerlicher Beschädigungen der Kaufsache darauf hingewiesen, dass die Vermutung des § 476 BGB dann mit der Art des Mangels unvereinbar ist, wenn die Beschädigung auch dem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müsste.
Ausdrücklich offen gelassen hat er dagegen die Frage, ob die Vermutung des § 476 BGB auch dann wegen der Art des Mangels nicht eingreift, wenn der Verkäufer den Sachmangel, sofern er schon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen wäre, nicht hätte erkennen können (BGH NJW 2005, 3490, 3492).
- OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04
Beweislastumkehr, Tierkauf
Auszug aus LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05
Eine Unvereinbarkeit in diesem Sinne soll nach verbreiteter Ansicht insbesondere bei Tierkrankheiten in Betracht kommen, weil wegen der Unsicherheit über den Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit ein Erfahrungssatz, nach dem das Tier schon bei Gefahrübergang infiziert war, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten danach ausbricht, nicht bestehe (OLG Hamm, Urteil vom 03.05.2005, 19 U 123/04 = NJW-RR 2005, 1369;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 476, Rdn. 4;… Lorenz in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 476, Rdn. 15, 17;… Putzo in: Palandt, BGB, 64. Aufl, § 476, Rdn. 11). - AG Zittau, 30.03.2005 - 5 C 389/04
Schadensersatzansprüche aus dem Kauf einer Perserkatze bzw. Anspruch auf …
Auszug aus LG Krefeld, 07.04.2006 - 1 S 116/05
Daher stellt grundsätzlich jede Krankheit bzw. Infektion des erworbenen Tieres, die bei Gefahrübergang vorhanden ist, einen Sachmangel dar (…H.P. Westermann in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 434, Rdn. 68;… Putzo in: Palandt, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 96; a.A.: AG Zittau, NJW-RR 2006, 168).